Urteil Beschneidung von Jungen strafbar

Münster · Beschneidungen bei Jungen sind nach einem Urteil strafbar. Die Entscheidung könnte für die Kinder negative Folgen haben, sagt ein Strafrechtler. Denn verbieten lasse sich der Eingriff nicht.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
8 Bilder

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten

8 Bilder

Das Kölner Urteil zu Beschneidungen könnte nach Ansicht eines Strafrechtlers zu höheren medizinischen Risiken durch unprofessionelle Eingriffe führen. "Man müsste schon sehr naiv sein zu glauben, dass nun keine religiösen Beschneidungen in Deutschland mehr durchgeführt werden", sagte der Rechtswissenschaftler Bijan Fateh-Moghadam vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster am Mittwoch der dpa.

"Es besteht aber jetzt ein gewisses Strafverfolgungsrisiko. Gerade Kliniken und neutrale urologische Praxen, die einen hohen medizinischen Standard gewährleisten, werden deshalb Vorsicht walten lassen und den Eingriff möglicherweise nicht mehr anbieten."

Operation ohne Facharzt und Klinik

So bestehe die Gefahr, dass die Beschneidungen in einer weniger professionellen Umgebung oder im Ausland stattfänden, sagte Fateh-Moghadam. "Das ist eine Entwicklung, die letztendlich zu weniger und nicht zu mehr Schutz für die Kinder führen wird."

Das Landgericht Köln hatte am Dienstag geurteilt, dass die religiöse Beschneidung von Jungen rechtswidrig und strafbar ist. "Wenn es darum geht, Kinder vor medizinischen Komplikationen bei der Beschneidung zu schützen, ist das Strafrecht die schlechteste Lösung" erklärte der Experte. Stattdessen sollten Eltern seiner Ansicht nach besser aufgeklärt werden - etwa über die Möglichkeit, ihr Kind unter möglichst guten Bedingungen beschneiden zu lassen.

"Drohungen mit dem Staatsanwalt machen aber jede Kommunikation mit den beteiligten Eltern muslimischen oder jüdischen Glaubens von vornherein unmöglich." So könnten sich die Familien kriminalisiert fühlen. "Das wäre doch ein sehr erheblicher Vorwurf, wenn man Eltern sagt, dass sie Straftaten an den eigenen Kindern begehen."

In Ausnahmefällen erlaubt

Gerade weil es sich bei der Beschneidung von Jungen nur um eine leichte Operation mit eher kleinem Risiko handle, müsste den Eltern ein Ermessensspielraum bei der Entscheidung zugestanden werden. "Dieser ist erst überschritten, wenn sich die Entscheidung als ein Missbrauch des Sorgerechts darstellt", erklärte Fateh-Moghadam.

Der Gefahr von Komplikationen bei einer Beschneidung stünden präventiv-medizinische Vorteile gegenüber. So könnten durch den Eingriff Krankheiten wie etwa Harnwegsinfektionen oder Peniskrebs seltener auftreten. "In so einer Situation, in der sich Vor- und Nachteile gegenüberstehen, ist es grundsätzlich den Eltern überlassen zu entscheiden, was am ehesten dem Wohl ihres Kindes entspricht", sagte der Strafrechtler.

Fateh-Moghadam mahnte deshalb eine differenziertere Sicht auf Beschneidungen an Jungen an. "Das Landgericht macht es sich zu einfach. Man kann hier nicht einfach die Religionsfreiheit gegen die Grundrechte des Kindes abwägen", sagte der Experte. "Zu deren Verwirklichung ist das Kind immer auf die Entscheidung seiner Eltern angewiesen. Dass den Eltern dieses Recht vorrangig zusteht, ist eine klare Entscheidung unserer Verfassung."

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort