Urteil: Arzt darf per Telefon aufklären
zuletzt aktualisiert: 06.09.2010 - 11:25Karlsruhe (RPO). In einem Telefongespräch von 15 Minuten hatte ein Arzt auf eventuelle Operationsrisiken hingewiesen. Nachdem es in der folgenden Operation zu einem Zwischenfall kam, wurde er verklagt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage nun ab.
Ein Arzt darf in einfachen Fällen auch am Telefon über die Risiken einer Operation aufklären. Das geht aus dem BGH-Urteil hervor (Az.: VI ZR 204/09), auf das die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 16/2010) hinweist. Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter muss aber mit diesem Verfahren einverstanden sein, urteilten die Karlsruher Richter.
Das Gericht wies die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines minderjährigen Mädchens ab. Bei ihr war es während einer Operation zu einem Narkosezwischenfall gekommen. Die Eltern hielten dem behandelnden Arzt vor, sie fehlerhaft aufgeklärt zu haben. Der Mediziner hatte den Vater nur in einem Telefongespräch von 15 Minuten auf eventuelle Operationsrisiken hingewiesen.
Der BGH sah darin aber keinen Rechtsverstoß. Dies sei nur dann der Fall, wenn es sich um gravierende Eingriffe handele und der Arzt sich über den Wunsch auf ein persönliches Gespräch hinwegsetzen würde.
BGH Karlsruhe - Az.: VI ZR 204/09
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