3000 Euro Geldstrafe: Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt
zuletzt aktualisiert: 05.11.2010 - 11:25Gießen (RPo). Ein Arzt aus Mittelhessen ist wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten verurteilt worden. Er muss eine Geldbuße von 3.000 Euro zahlen. Gleichzeitig sei dem Notarzt ein Verweis erteilt worden, teilte das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen am Freitag mit.
Der niedergelassene Allgemeinmediziner war Anfang Dezember 2006 zum Notdienst eingeteilt. Als eine Frau wegen akuter Übelkeit anrief, bestellte er sie eine Stunde später in seine Praxis. Gemeinsam mit ihrer Nichte und deren Mann fuhr die Patientin zur Arztpraxis und klingelte dort. Der Arzt öffnete jedoch nicht. Die Frau wurde daraufhin von ihren Angehörigen in das nächstgelegene Krankenhaus gefahren. Dort wurde ein schwerer Herzinfarkt attestiert, an dem die Frau noch in der Nacht verstarb.
Nachdem die Ermittlungen gegen den Arzt wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden waren, leitete die Landesärztekammer Hessen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Berufspflichten ein. Das Berufsgericht für Heilberufe verurteilte den Allgemeinmediziner nun, da ein Notarzt "auch tatsächlich und nicht nur telefonisch" erreichbar sein müsse. Der Arzt selbst hatte bis zuletzt beteuert, er habe die Klingel nicht gehört.
Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.
(Az. 21 K 3235/09. GI.B)
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