LG München 31 S 951/04: Augen-Laserbehandlung muss selbst gezahlt werden
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Düsseldorf (rpo). Immer mehr Menschen mit schlechter Sehkraft lassen sich die Fehler operativ korrigieren. Gesetzliche Kassen kommen dafür sowieso nicht auf, aber auch private Krankenkassen müssen solche Operationen nicht zahlen.
Das geht aus einem Urteil hervor, in dem das Landgericht München zugunsten einer privaten Krankenversicherung entschied.
Als Begründung gaben die Richter an, dass keine Indikation für den Eingriff vorgelegen habe. Beim Fehlen einer Indikation gilt eine Maßnahme als medizinisch sinnlos. Die Juristen beriefen sich auf die Aussagen eines Sachverständigen, wonach die Laseroperation zwar ein geeignetes Mittel zur Besserung der Kurzsichtigkeit sei. Es sei jedoch zur effizienten Heilbehandlung nicht notwendig. Eine traditionelle Behandlung mittels Brille sei nach dem Prinzip der Nachrangigkeit aus medizinischer Sicht vorzuziehen.
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