OLG Saarbrücken 5 U 134-03-14: Individueller Leistungsausschluss ist unwirksam
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Saarbrücken (rpo). Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine individuelle Ausschlussklausel in einem Vertrag über eine Berufsunfähigskeitsversicherung unwirksam ist.
In dem verhandelten Fall wollte eine Versicherung die bis zur Antragstellung erlittenen Unfälle sowie alle sich daraus ergebenden Komplikationen und Folgeerscheinungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Das geht so nicht, entschieden die Richter. Ein solches Vorgehen sei ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz. Außerdem würde die Klausel einen andauernden Zustand der Rechtsunsicherheit schaffen.
Quelle: rm
Links zu diesem Artikel
Schreiben Sie über diesen Artikel und benutzen Sie die Trackback-URL , damit Ihr Eintrag hier erscheint
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:
Anzeige:
Aktuell bei RP Online
mehr Gesundheit
Aus der Region
Videos
Gesundheitsthemen
Bilderserien zu Gesundheit
Anzeige
MEHR
Videos
Top-Services
Die Redaktion empfiehlt
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




