S 40 KR 402/04: Kasse muss nicht für Viagra zahlen
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Dortmund (rpo). Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Potenzmittel Viagra nicht bezahlen, wenn es sich um die Erhöhung der Lebensqualität handelt. Das hat das Sozialgericht in Dortmund entschieden.
Die Richter wiesen damit die Klage eines 58-Jährigen auf eine Kostenerstattung für das Potenzmittel Viagra ab. Nach Ansicht des Gerichts muss die gesetzliche Krankenkasse des Mannes die Kosten für das Medikament nicht übernehmen, da es sich bei Viagra um ein Arzneimittel zur "Erhöhung der Lebensqualität" handele. Laut dem 2004 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch seien diese Medikamente "nicht mehr erstattungsfähig", wie ein Sprecher erklärte.
Nach Angaben des Gerichts betrifft diese Verordnung auch Medikamente zur Rauchentwöhnung, Steigerung des Haarwuchses oder Abmagerung. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (Az: S 40 KR 402/04)
Der 58-jährige Kläger aus Dortmund hatte von seiner Krankenkasse die Kostenübernahme verlangt, weil er nach einer Prostataoperation die medikamentöse Unterstützung von Erektionen benötigt hatte. Die Kasse hatte die Kostenerstattung mit dem Argument abgelehnt, Medikamente zur Steigerung der sexuellen Potenz fielen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.
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