L 14 KR 556/00: Keine Kostenerstattung für Transplantation im Ausland
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:55Wer sich im Ausland eine neue Niere einsetzen lässt, kann nicht mit einer Kostenerstattung von der Krankenkasse rechnen. Dies geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor. Das Gericht erklärte, trotz einer Wartezeit bei Nierentransplantationen von durchschnittlich sechs Jahren, bestehe in Deutschland keine Versorgungslücke.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann mit schwerem Nierenschaden auf Kostenerstattung von rund 265.000 Mark (rund 135.000 Euro) geklagt. Der Betroffene hatte sich 1998 in den USA, wo die Wartezeit nur rund zwei Jahre beträgt, eine neue Niere einsetzen lassen. Doch wie das Sozialgericht Darmstadt wies in der Berufungsverhandlung nun auch das Landessozialgericht die Klage ab.
Die Richter erklärten, zwar sei nach dem Sozialgesetzbuch eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen im Ausland möglich. Derartige Leistungen seien jedoch nur als Notbehelf zulässig. "Gesundheitstourismus" müsse nach der Rechtslage vermieden werden. Das Gericht verwies darauf, dass trotz der langen Wartezeit das Leben des Nierenpatienten wegen der Möglichkeit einer Dialyse nicht gefährdet gewesen sei (Aktenzeichen: L 14 KR 556/00).
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