8U5/00: Keine neue Operation wegen Beweisführung
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Wirft ein Patient seinem Arzt einen Operationsfehler vor, darf er einem Urteil zufolge nicht erneut operiert werden, um das überprüfen zu lassen, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Das Gericht dürfe eine derartige Beweisführung nicht anordnen, entschied das OLG. Das gelte auch, wenn der Patient einer erneuten Operation zustimme.
Quelle: rm
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