3 U 82/03: Klinik muss vor Kosten warnen
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Frankfurt/Main (rpo). Patienten, deren private Krankenversicherung einen Klinikaufenthalt nicht übernimmt, müssen in bestimmten Fällen trotzdem nicht die ganzen Kosten tragen. Das gilt zumindest dann, wenn ein Versäumnis der Klinik vorliegt.
Das ist dann der Fall, wenn die Klinik nicht ausdrücklichen darauf hinweist, dass die Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied (AZ: 3 U 82/03).
In dem verhandelten Fall sollte ein Patient für die Behandlung eines Bandscheibenvorfalls rund 23.000 Euro bezahlen. Allerdings hatte es die Klinik unterlassen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Krankenversicherung des Patienten die Kostenübernahme ablehne. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt musste der Mann daher nur die Hälfte der Behandlungskosten bezahlen.
Das Krankenhaus habe die Pflicht, dem Patienten unnötige Kosten und unverhältnismäßige finanzielle Belastungen zu ersparen, erklärten die Richter. Durch das Versäumnis der Klinik aber habe der Patient es unterlassen, einen Antrag auf Kostenübernahme bei einem Sozialhilfeträger zu stellen.
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