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"Gen-Milch"-Urteil: Müller-Milch unterliegt gegen Greenpeace

zuletzt aktualisiert: 22.09.2010 - 11:39

Karlsruhe (RPO). In letzter Instanz ist der Molkereikonzern Müller mit dem Versuch gescheitert, die Bezeichnung "Gen-Milch" untersagen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Umweltorganisation Greenpeace recht. Die Aussage sei vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte Karlsruhe. 

Greenpeace hatte in verschiedenen öffentlichen Aktionen Milch des Molkereikonzerns als "Gen-Milch" bezeichnet - zurecht.  Foto: AP, AP
Greenpeace hatte in verschiedenen öffentlichen Aktionen Milch des Molkereikonzerns als "Gen-Milch" bezeichnet - zurecht. Foto: AP, AP

Die höchsten Richter Deutschlands bestätigten ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2008. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Unternehmensgruppe Müller wurde verworfen.

Greenpeace hatte in verschiedenen öffentlichen Aktionen Milch des Molkereikonzerns als "Gen-Milch" bezeichnet, weil in den Müller-Produkten Milch von Kühen verarbeitet wird, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel bekommen haben, insbesondere Genmais.

Die Unternehmensgruppe Müller sah in der Formulierung jedoch die "unwahre Tatsachenbehauptung", dass die verarbeitete Milch ihrerseits gentechnisch behandelt sei. Müller verlangte ein Verbot der Äußerungen, weil diese geschäftsschädigend seien.

In ihrer Verfassungsbeschwerde hatte die Unternehmensgruppe mit Sitz in Fischach-Aretsried unter anderem eine Verletzung ihres Grundrechts auf Berufsfreiheit gerügt.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe - Az.: 1 BvR 1890/08 (Beschluss vom 8. September 2010)

Quelle: apd/kpl

 
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