OLG Saarbrücken 5 U 190/04-26: Unfallversicherung: Die Wahrheit zählt
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:05Saarbrücken (rpo). Wer eine Unfallversicherung abschließt, sollte immer schön bei der Wahrheit bleiben. Werden nämlich Fragen nach dem Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß beantwortet, muss die Versicherung nicht zahlen.
Vor allem müssen auch alle Leiden angegeben werden, für die ein Riskoausschluss besteht. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 5 U 190/04-26) entschieden.
In dem Fall hatte ein Versicherter bei Antragstellung auf die Frage nach "Gebrechen oder erheblichen Krankheiten" in den letzten Jahren regelmäßig auftretende Anfänge kurzzeitiger Bewusstlosigkeit verschwiegen und so nach Meinung der Richter arglistig gehandelt mit der Folge, dass die Versicherung nicht zahlen musste. Begründet haben die Richter diese Eeinschätzung damit, dass der Versicherte an einem schweren Anfallsleiden litt und in der Regel davon auszugehen ist, dass ein solches Leiden verschwiegen wird, um den Abschluss des Versicherungsvertrages nicht zu gefährden.
Diese Einschätzung reichte den Richtern, um dem Versicherten Arglist zu unterstellen, so dass die Versicherung den Vertrag kündigen konnte und die Versicherungssumme nicht auszahlen musste.
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