kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

OLG München 8 U 4256/05: Zweifel an privater Arztrechnung erlaubt

zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:06

München (rpo). Es ist nicht ungewöhnlich, dass private Krankenkassen Rechnungen von Ärzten prüfen und einzelne Posten streichen. Dieses Vorgehen steht den Privatkassen zu, wie das OLG München entschied.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass private Krankenkassen Arztrechnungen in Zweifel ziehen, einzelne Positionen streichen und den Versicherten in Kenntnis setzen, dass Einzelposten einer Abrechnung falsch sind. Das bedeutet aber nicht automatisch eine "Ehrverletzung" des Arztes, wie das Oberlandesgericht München feststellte.

In dem verhandelten Falle hatte ein Orthopäde eine Privatkasse verklagt, weil diese einige zweifelhafte Positionen auf den von ihm gestellten Rechnungen nicht begleichen wollte. Nach einigem Hin und Her bezahlte die Versicherung und entschuldigte sich bei ihren Versicherten. Trotzdem wollte der Orthopäde die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er klagte, weil er das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Patienten auf Schwerste geschädigt sah, und bezichtigte die Versicherung der Ehrverletzung.

Seine Klage auf Schadenersatz und Abgabe einer Unterlassungserklärung, nach der die Versicherung sich verpflichten sollte, sich nie wieder über seine Rechnungen zu äußern, wurde jedoch abgelehnt. Nach Ansicht der Richter lag keine Ehrverletzung vor. Auch einen rechtlich relevanten "Eingriff in den Gewerbebetrieb" konnten die Richter nicht erkennen.

Quelle: rm

 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Fixierung von Patienten oft vermeidbar

Studie zu Pflegeheimen

Fixierung von Patienten oft vermeidbar

An das Bett gefesselt im Pflegeheim - für viele alte Menschen ist das keine Albtraumvorstellung sondern tägliche Realität. Eine Studie zeigt ... mehr 

Einmal im Jahr Blutdruck messen

Ab 50 Jahren

Einmal im Jahr Blutdruck messen

Bluthochdruck (Hypertonie) ist eine der häufigsten Erkrankungen in Deutschland. Nach Schätzungen haben hierzulande zwischen 18 und 35 Millio ... mehr 

mehr Gesundheit
Aus der Region

Ministerin nimmt Restaurants ins Visier

Aigner kritisiert zu große Portionen

Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Video

Gefangen im Monster-Stau von Peking

In Chinas Hauptstadt gibt es nicht nur viele Menschen, sondern auch ziemlich viele Autos. Kein Wunder also, dass es dort immer wieder zu ... mehr 

Gesundheitsthemen
Bilderserien zu Gesundheit
Diese Medikamente gehören in die Reiseapotheke
Diese Medikamente gehören in die Reiseapotheke
Es kann jeden treffen. Man fährt in Urlaub .. mehr 
 
Diese Medikamente gehören in die Reiseapotheke
Diese Medikamente gehören in die Reiseapotheke
Es kann jeden treffen. Man fährt in Urlaub ..
mehr 
Wasserspender: Darauf sollte man vorher achten
Wasserspender: Darauf sollte man vorher achten
Ein Schluck Wasser kann es ganz schön in ..
mehr 
Das tut trockener und sensibler Haut gut
Das tut trockener und sensibler Haut gut
Trockene und sensible Haut ist ein weit verbreitetes Problem: Jeder Fü ..
mehr 
Was nicht in der Zutatenliste steht
Was nicht in der Zutatenliste steht
Für immer mehr Menschen wird es aus gesundheitlichen Gründen wichtig, ..
mehr 
 
Anzeige

Betreut.de

Unterstützung für jede Lebenslage

ECI Betreut.de Teaserbild

Egal ob Nachhilfe, Babysitter, Pflegedienst oder einfach jemand der sich bei Abwesenheit um die geliebten Vierbeiner kümmert. Mit Betreut.de finden Sie schnell und unkompliziert die richtige Betreuung für Ihre Liebsten. mehr 

MEHR

OLG Zweibrücken 5 U 1/02

Krankenhaus muss über Wahlleistungen informieren

Koblenz (rpo). Krankenhäuser müssen ihre Patienten über die Kosten von Wahlleistungen aufklären. Dabei reicht es nicht aus, wenn diese Zusatzkosten im Vertrag vermerkt sind. mehr

 
 
 
 
 
Top-Services