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Deutschland | 16.07.08 | 18:01 Uhr
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Müssen Kinderschänder erst töten
Was muss eigentlich geschehen, bis ein Haftrichter einen Sexualstraftäter einsperrt? Muss dieser Sexualstraftäter erst ein Kind entführen oder töten, bis unsere Richter handeln?(Ein Kommentar auf den Artikel von RP-Online16.07.08 Kind im Phantasialand sexuell missbraucht).
Ein 46-jähriger Mann bedrängte am 14. Juli in einer Toilettenanlage des Phantasialandes Brühl einen 11-jährigen Jungen. Gegen 10.30 Uhr betrat der 11-jährige Junge mit seinem Vater die Toilettenanlage des Vergnügungsparks. Während der Vater eine Kabine aufsuchte, stellte sich der 11-Jährige an das Urinal. Dort näherte sich der 46-Jährige dem Jungen und starrte auf dessen Geschlechtsteil während er onanierte. Der 11-Jährige rannte vor Angst davon und informierte seine Eltern.
Als der 11-Jährige aus der Toilettenanlage flüchtete, betrat ein anderer Junge die Anlage. Auch diesem näherte sich der Tatverdächtige und fragte ihn nach dem Alter. Was weiterhin passierte konnte bisher nicht ermittelt werden.
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hielten den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Ermittler schließen nicht aus, dass der Mann schon vorher entsprechende Taten verübt hat und sucht weitere mögliche Geschädigte.
In seiner Vernehmung räumte der 46-Jährige ein, vor dem 11-Jährigen onaniert zu haben. Bei der Durchsuchung des 46-Jährigen fanden die Polizisten ein Messer, Paketklebeband und Yu-Gi-Oh-Karten.
Der Mann ist in den Jahren 2003 und 2004 in Krefeld bereits aufgefallen, weil er im Verdacht stand, einen Jungen unsittlich angefasst und Kinder aus einem Auto heraus angesprochen zu haben.
Der 46-Jährige Düsseldorfer wurde am 15. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln dem Haftrichter vorgeführt. Der erließ einen Untersuchungshaftbefehl und verschonte den Tatverdächtigen unter Auflagen vom Vollzug. ( Auszug aus den RP-Online Artikel)
Das bedeutet dass dieser Sexualverbrecher wieder auf freien Fuß ist!
Wir reden hier von einem Triebtäter der schon mehrfach aufgefallen ist. Der Trieb dieses Sexualstraftäters wird sicherlich nicht gestoppt durch Auflagen dass er sich z.B. täglich bei der Polizei meldet. Solche Triebtäter sind tickende Zeitbomben und lassen sich durch Androhung von Strafen nicht stoppen.
Wenn man nur die bei ihm mitgeführten Gegenstände betrachtet, ein Messer, Paketklebeband und Yu-Gi-Oh-Karten, kann man wohl davon sprechen, das es sich nicht um die gewöhnlichen Utensilien eines 46-jährigen Phantasialand Besucher handelt.
So scheint der Verdacht nahe, dass dieser Sexualverbrecher schlimmeres plante. Dabei ist es nebensächlich ob die fehlende Gelegenheit oder noch eine noch vorhanden Hemmschwelle, bis jetzt schlimmeres verhinderte. So spricht das mitführen des Messers und des Paketklebebandes dafür, das nur eine Funke dafür reicht, das dieser Triebtäter schlimmeres macht. Denn mit den Gedanken hat er wohl gespielt, sonst hätte er nicht diese Gegenstände bei sich geführt.
So ist für mich unverständlich, wie dieser Kölner Haftrichter, diesen Triebtäter auf freien Fuß lassen kann. Von diesem Mann geht eine ständige Gefahr aus. So ist der Schutz der Allgemeinheit höher zu bewerten, als das Recht des Triebtäters sich frei bewegen zu können.
So rede ich auch nicht von einem Kriminellen(Dieb), der bis zu seiner Verhandlungen auf freien Fuß bleibt und die Gefahr besteht das er wieder straffällig wird. Dieser Dieb kann nur einen wirtschaftlichen Schaden anrichten, der zu ersetzen ist. Während ein Sexualverbrecher zu mindestens einen Mord an der Seele seines Opfer begeht den man nicht einfach ersetzen kann. Den Gedankengang das diese Sexualstraftäter auch Morden um ihre Straftat zu vertuschen oder auch dabei eine sexuelle Befriedigung finden, möchte erst gar nicht weiter führen.
Selbst wenn der Haftrichter sich scheute diesen Triebtäter in U-Haft zu sperren, wäre doch eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie überlegenswert. So könnte sich wenigstens ein Psychiater ein Bild schaffen, welche Gefahr von diesem Triebtäter ausgeht.
Aber diesen Triebtäter einfach wieder auf die Menschheit los zulassen, also auf unsere Kinder, halte ich für unverantwortlich.
Wie bereits im Artikel von RP erwähnt: Das Kriminalkommissariat 11 der Polizei im Rhein-Erft-Kreis bittet die Eltern weiterer betroffener Jungen, vor allem den 13-Jährigen oder andere Jungen, die der Täter am vergangenen Montag im Phantasialand angesprochen hat, sich unter Telefon 02233-520 zu melden.
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Meinungen von Lesern zu diesem Artikel
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Ich habe da oft den Eindruck dass sich bei den Herren Richtern eine gewisse Betriebsblindheit einstellt. So ist auch das Urteil was Vorgestern verkündet wurde gegen einen 17-Jährigen, der im vergangenen Jahr eine alte Frau in Vynen mit einen Messer und Bajonett getötet hat und ihn nur wegen Totschlags verurteilte, unverständlich.
Ursprünglich wollte der Täter ihre Enkelin vergewaltigen und ist über eine Außentreppe in die erste Etage des Hauses eingestiegen. Dort wurde er von der 82-Jährigen Großmutter überrascht, die er dann ein Kissen aufs Gesicht drückte und mehrmals auf sie ein Stach.
So konnte der Richter keine Heimtücke feststellen und die Tötung sei spontan gefallen, also läge kein Mord vor sondern nur ein Totschlag.
Ich sehe aber nur einen Straftäter der sich bewaffnet Zugang zu einen Haus verschafft(also ist das mit spontan schon erledigt) um eine Frau zu vergewaltigen, wird dabei überrascht und tötet um seine Straftat zu vertuschen. Hier sind alle Faktoren für einen Mord erfüllt und ich möchte nicht wissen was geschehen wäre wenn es zur Vergewaltigung der 16-Jährigen Enkelin gekommen wäre. So kannte sie den Täter vom sehen und hätte ihn identifizieren können. So gehe ich davon aus das er dann sein Vergewaltigungsopfer getötet hätte.
Dieses wäre dann wahrscheinlich auch nur Totschlag, weil spontan geschehen?
Scheinbar ist es üblich das mit einen Messer und einen Bajonett durch Deutschlands Straßen läuft und dann natürlich nur spontan tötet.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Lieber GerhardSok.
Was ist die angemessene Reaktion auf ein solches Verhalten als lebenslanges Wegsperren: Die Opfer kämpfen ein Leben lang mit diesen Taten. Schau mal auf die Rückfallquoten! Sie werden immer wieder schön geredet. Außerdem welcher Täter bekommt diese Strafe, da sie alle eine "schlimme" Kindheit hatten.
Wer mit den Opfern zu tun hatte, kann da nur sagen, es interessieren nur die potentiellen Opfer, nicht die überführten Täter.
Ronja.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Lieber GerhardSok
Was heißt hier Verhältnismäßigkeit wahren, für ein solches Delikt keine angemessene Reaktion?
Was glauben sie denn was der Täter mit dem Messer und Teppichklebeband vor hat oder mit den Sammelbildchen. Sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung von Kindern sind für mich keine Kavaliersdelikte. Wenn eine Gefahr für die Öffentlichkeit von einer Person ausgeht, gehört er weggesperrt. Es fordert hier niemand die Todesstrafe.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
@Rußwölkchen: Das war auch nicht mein Ernst. Ich wüsste auch nicht, was das mit mir als Mann zu tun hat. Mein Ding ist mir nicht wichtiger als dir das Deine. Ich finde nur, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren sollte. Lebenslanges Wegsperren ist für ein solches Delikt keine angemessene Reaktion. Die überzogenen Forderungen selbsternannter Sittenwächter, entsprechen nicht einer zivilisierten Rechtsprechung, so widerwärtig auch ich diese sexuellen Übergriffe finde.
G.S.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
GS
Ganz Deiner Meinung die mich, da sie von einem Mann stammt, etwas verwundert....
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Da gibt es doch nur eine Möglichkeit: Schwanz ab!
G.S.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
...und abermals krähen die Hähne. Bleierne Gleichgültigkeit aber überkommt einen, ja Fatalismus dem Schrecken gegenüber, wenn der Mob seinesgleichen antreten läßt zum Apportieren von Ansichten und mangelndes Recht anklagt wo selbiges im Überfluß sich aufdrängt. Man legt sich da schnell wieder hin, so man bereits gebettet ist.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Mir krampft sich bei solchen Berichten immer der Magen zusammen. Oft glaube ich, dass die Überschrift stimmt und selbst dann hilft garantiert die "schwere Kindheit".
Man sehe sich nur an, mit welchen Strafen überführte Täter davon kommen.
Ich habe einige Jahre in einer überbetrieblichen Einrichung gearbeitet, in der junge Erwachsene ausgebildet wurde, die eine normale Ausbildung nicht machen konnten. Vor allem bei den Mädchen bin ich mir sicher, dass 40% der Problemfälle auf Missbrauch zurückgehen.
Eure immer noch fassunglose Ronja.
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Hier gebe ich dem Autor zu 100 % recht.
Doris Sponheimer
RE: Müssen Kinderschänder erst töten
Mir ist so etwas auch unbegreiflich und ich stimme zu: „Es ist unverantwortlich!“ – solch einen kranken Kerl frei rumlaufen zu lassen.
Und doch - sind wir machtlos…
Aber vielleicht trägt ja dieser Beitrag zur weiteren Aufklärung bei und ihm können weitere Taten nachgewiesen werden.
Es grüßt
adrenalini
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