Düsseldorf Achenbach scheitert erneut vor Gericht

Düsseldorf · Im neu aufgerollten Zivilverfahren um Schadenersatz, den der wegen Betrugs verurteilte Kunstberater Helge Achenbach den Kindern des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht zahlen soll, hat das Düsseldorfer Landgericht gestern die Schadenssumme leicht nach unten korrigiert. Statt 19,4 muss Achenbach nunmehr 18,7 Millionen Euro zahlen, außerdem macht das Urteil auch Achenbachs inzwischen insolvente Firmen State of the Art und Achenbach Kunstberatung schadenersatzpflichtig. Über diese Firmen hatte Achenbach Berthold Albrecht Kunst und Oldtimer verkauft und dabei verdeckte Provisionen kassiert, teils indem er Rechnungen fälschte.

Dafür war er zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit im offenen Vollzug verbüßt. Im Schadenersatzprozess hatte sein Anwalt angedeutet, Albrecht könnte nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein, als er mit Achenbach Geschäfte machte - dann wären die Verträge nichtig und müssten rückgängig gemacht werden. Das Argument wies der Vorsitzende der Zivilkammer gestern zurück. Man könne auch einen Nicht-Geschäftsfähigen täuschen und betrügen, sagte der Richter, am Schadenersatzanspruch ändere das nichts.

(sg)
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