DüsseldorfGalerist verzichtet auf Rückzahlung
Eine für 120.000 Euro als Werk von Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) verkaufte Marionette ist vom Düsseldorfer Landgericht als Fälschung eingestuft worden. Eine Schweizer Kunstsammlerin hatte die 73 Zentimeter große Puppe, die von 1918 stammen soll, an die Düsseldorfer Galerie Hans Mayer verkauft. Der Galerist hatte 60 000 Euro Anzahlung geleistet, dann bekam er aber Zweifel an der Echtheit der Puppe. Die Verkäuferin klagte vor Gericht auf Zahlung der ausstehenden zweiten Hälfte des Betrags, verlor aber jetzt. Die 60.000 Euro Anzahlung will Galerist Mayer nicht einklagen, da ein weiterer Prozess aus seiner Sicht nicht sinnvoll sei.