Ingolstadt Bischöfe für Ausnahme bei Eucharistie

Ingolstadt · Evangelische Partner sollen in "Notlagen" die Kommunion empfangen dürfen.

Es ist ein Durchbruch für die Ökumene: Bei ihrer Vollversammlung im bayerischen Ingolstadt beschlossen Deutschlands katholische Bischöfe, dass evangelische Ehepartner von Katholiken künftig im streng geregelten Ausnahmefall an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen dürfen. Dazu soll in den nächsten Wochen eine "Orientierungshilfe" veröffentlicht werden.

"Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen", heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz (DBK). Voraussetzung sei das "Bejahen des Glaubens der katholischen Kirche" sowie der Wunsch, eine "schwere geistliche Notlage" beenden zu wollen. "Es ist ein Weg für Einzelfälle, es geht nicht um generelle Lösungen", sagte der DBK-Vorsitzende Reinhard Kardinal Marx.

Dabei wurde das katholische Kirchenrecht nicht geändert, sondern neu ausgelegt: Bislang war es grundsätzlich nicht erlaubt, dass Protestanten am Altar die Hostie erhielten. Wenn also ein katholisch erzogenes Kind aus einer Ehe einer Lutheranerin mit einem Katholiken zur katholischen Erstkommunion ging, musste die Mutter in der Kirchenbank sitzen bleiben. Ausnahmen galten nur, wenn bei schwerer Krankheit oder Todesgefahr kein evangelischer Seelsorger erreichbar war. Künftig ist auch eine "geistliche Notlage" eine gültige Ausnahme. Diese Lösung erinnert an ein Papier, das die Bischöfe im Dezember zur Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen gefunden hatten. Auch hier vermied man es, generelle Regeln zu treffen, und ging - ganz im Sinne von Papst Franziskus - vom seelsorgerlichen Einzelfall aus.

Innerhalb der Bischofskonferenz habe man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, betonte Marx. Das Dokument sei mit großer Mehrheit, aber nicht einstimmig verabschiedet worden. Ob es deutschlandweit angewandt werde, könne er nicht sagen. "Recht kann nur der Bischof in seinem Bistum setzen", sagte Marx. "Es ist eine Handreichung, keine Regelung." Im vergangenen Herbst hatte etwa der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki der Möglichkeit eines gemeinsamen Abendmahls von Protestanten und Katholiken noch eine Absage erteilt.

Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Heinrich Bedford-Strohm, sprach auf Anfrage dieser Zeitung von einem "weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Ökumene. Für Menschen, die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinander teilen, stellt das eine echte Erleichterung dar", so Bedford-Strohm. Als evangelische Kirche hoffen wird man weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfessionsverbindender Ehepartner auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht wird. Auch das ist nach katholischem Kirchenrecht derzeit verboten.

(RP)
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