Debatte um Hitlers Hetzschrift Justizminister: "Mein Kampf" bleibt verboten
Binz · Die Justizminister der Länder haben am Donnerstag ihre Auffassung zum Verbreitungsverbot von Adolf Hitlers "Mein Kampf" bekräftigt. Das Buch sei "ein furchtbares Beispiel einer menschenverachtenden Schrift", heißt es in dem Beschluss der Länderressortchefs.
"Die ganze demokratische Welt schaut auf Deutschland, und da haben wir auch die Gefühle der Überlebenden des Holocaust auf besondere Weise zu beachten", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) zum Ende der Justizministerkonferenz in Binz.
Man sei sich einig gewesen, dass eine unkommentierte Verbreitung auch nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist zum 31. Dezember 2015 verhindert werden soll. Nach gegenwärtiger Rechtslage sei nach Auffassung der Justizminister ein Verbreitungsverbot durch den Volksverhetzungsparagrafen gedeckt. Generalsstaatsanwälte der Länder sollten zusammen mit dem Generalbundesanwalt jedoch die strafrechtlichen Fragen prüfen.
Am 31. Dezember 2015, gut 70 Jahre nach Hitlers Tod, erlöschen die Urheberrechte an dem Buch. Dann kann sich der Freistaat Bayern, der die Rechte hält, nicht mehr auf das Urheberrecht beziehen, um den Nachdruck in Deutschland zu verhindern. Wie mit kommentierten Fassungen umgegangen werden soll, sei nicht Gegenstand der Justizministerkonferenz gewesen, sagte Bausback. Er sei aber der Auffassung, dass die Sicht der Holocaust-Opfer berücksichtigt werden müsse, wenn sich der Staat an einer kommentierten Fassung beteilige.