München Kunstmuseum Bern rechtmäßiger Gurlitt-Erbe

München · Das Kunstmuseum Bern ist nach Ansicht des Amtsgerichtes München rechtmäßiger Erbe der Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt. Das Gericht lehnte den Antrag einer Gurlitt-Cousine auf einen Erbschein ab. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. "Dem Einwand der Cousine, dass der Erblasser Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen sei, folgte das Gericht nicht.

" Der Erbschein für das Museum kann nach Gerichtsangaben aber erst ausgestellt werden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Die Anwälte der Cousine Uta Werner kündigten an, die Begründung des Gerichts prüfen und dann entscheiden zu wollen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dazu hat Werner einen Monat Zeit.

(dpa)
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