Düsseldorf Erstes Urteil gegen Achenbach war unzulässig

Düsseldorf · 20 Millionen Schadenersatz sollte der Kunstberater den Aldi-Erben zahlen. Jetzt wird neu verhandelt.

Der achte Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte es bereits im November angedeutet: Das 20-Millionen-Urteil gegen Helge Achenbach, das über einem Jahr am Landgericht Düsseldorf gesprochen wurde, hat keinen Bestand. Gestern hob der Senat das Urteil auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht.

Es ist die erste gute Nachricht aus der Justiz, die der inhaftierte Kunstberater seit langem erhalten hat. Auch wenn sie natürlich nicht bedeutet, dass er die 20 Millionen Euro behalten kann. Erstens hat er sie nach eigenen Angaben sowieso nicht. Und zweitens wird die Zivilkammer am Düsseldorfer Landgericht in der Neuauflage des Prozesses kaum zu dem Schluss kommen, dass Helge Achenbach den Erben seines einst besten Kunden gar nichts schuldet. Im Strafverfahren hat er selbst zugegeben, Berthold Albrecht bei Kunstgeschäften mit gefälschten Belegen zu viel berechnet zu haben. Der Schaden, den er eingeräumt hat, liegt allerdings deutlich unter 20 Millionen.

Als Achenbach unter Tränen dieses Teilgeständnis ablegte, war das Urteil der Zivilkammer freilich längst ergangen. Gerügt hat das Oberlandesgericht nun nicht, dass die erste Instanz nicht den Ausgang des Strafverfahrens abgewartet hat - das ist nicht unüblich. "Unzulässig" sei der Beschluss, weil die Erben des 2012 verstorbenen Berthold Albrecht nicht nur Helge Achenbach, sondern auch zwei seiner Unternehmen verklagt hatten. Die "State of Art" und die Achenbach Kunstberatung steckten aber seinerzeit mitten im Insolvenzverfahren, weshalb diese Klagen ruhten. Bei drei Beklagten aber dürfe ein Einzelner nicht verurteilt werden, wenn nicht gegen alle verhandelt worden sei, hieß es gestern im OLG. Denn das könne zur Folge haben, dass in ein und derselben Sache drei widersprüchliche Urteile fielen. Zum Inhalt des Urteils hat sich der Senat nicht geäußert. Bei Eröffnung des Berufungsverfahrens hatte allerdungs auch dazu Bedenken geäußert und einen Vergleich angeregt, um den "Streit zwischen den Familien zu beenden". Entsprechende Verhandlungen waren kürzlich ergebnislos beendet worden.

Nun also der erste Punkt, den Helge Achenbach verbuchen kann. Im Strafverfahren war er zu sechs Jahren Haft wegen Betruges an Albrecht und zwei anderen Kunden verurteilt worden. Über seine Revision hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Beschwerden gegen die seit dem 10. Juni 2014 dauernde U-Haft wurden mit der Begründung "Fluchtgefahr" abgelehnt, seine Monkey's-Restaurants sind Geschichte, die meisten seiner Firmen insolvent, ihr Kunstbesitz ist versteigert worden. Um seinen Anteil an der Rheingold-Sammlung streiten die Gläubiger, und wegen des Verkaufs angeblich nicht autorisierter Munoz-Skulpturen an Albrecht läuft noch eine Klage.

Achenbachs Anwalt sieht sich durch die OLG-Entscheidung bestätig. Sie mache Hoffnung, dass ein Vergleich mit der Albrecht.-Familie doch noch Realität werde.

(RP)
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