Düsseldorf Fahrlässiger Umgang mit WestLB-Kunst?

Düsseldorf · Im Fall der gestohlenen Werke der WestLB-Sammlung droht neuer Ärger: Ermittlungen ergaben, dass das Depot nur bedingt gesichert war, was sich auf die Zahlung der Versicherungssumme von einer Million Euro auswirken könnte.

Als bekannt wurde, dass aus der Sammlung der ehemaligen WestLB kostbare Kunstwerke unter anderem Pablo Picassos gestohlen wurden, hatte es noch Beschwichtigungen gegeben. Ein Sprecher der Portigon AG, jenes Finanzdienstleisters, der 2012 aus der WestLB hervorging und der die Werke in einem Depot in Düsseldorf eingelagert hatte, hatte damals erklärt, Portigon werde wahrscheinlich kein finanzieller Schaden entstehen, denn die Werke seien versichert. Dabei soll es um eine Versicherungssumme von rund einer Million Euro gehen. Das gestohlene Gabriele-Münter-Gemälde "Das Haus" soll einen Versicherungswert von 600.000 Euro besitzen, elf Lithografien aus der "Stier"-Serie von Picasso sollen mit 400.000 Euro versichert sein.

Doch über die Auszahlung dieser Summen könnte es nun zum Streit kommen zwischen Portigon und dem Versicherer. Denn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass es Lücken im Sicherungssystem bei der WestLB-Nachfolgerin gegeben haben muss. Die Gemälde waren in einem Raum gelagert, zu dem eigentlich nur eine begrenzte Zahl von Personen mittels eines Transponders Zugang haben sollte. Diese überschaubare Personengruppe wäre als Täterkreis für die Staatsanwaltschaft also durchaus überprüfbar gewesen. Verwunderlich also, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen in diesem Fall ohne Ergebnis einstellte.

Auf Nachfrage erklärte nun ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die Zahl der möglichen Täter sei viel größer gewesen, als zunächst kolportiert, weil der Schlüssel für den Zugriff auf den Transponder ungesichert in einem Büro gelegen habe. Theoretisch hätten sich also viele Menschen Zugang zu dem Kunstdepot verschaffen können.

Der Diebstahl war Mitarbeitern der Portigon schon um den Jahreswechsel 2014/2015 aufgefallen. Sie hatten bemerkt, dass der Tresorraum für Kunst zu ungewöhnlichen Zeiten geöffnet worden war. Eine Prüfung ergab dann, dass Werke im Depot fehlten. Allerdings schwiegen die Geschädigten lange über den Diebstahl. Selbst als unter der Leitung der damaligen Kulturministerin Ute Schäfer (SPD) die ersten Sitzungen des Runden Tisches stattfanden, um zu beraten, wie und in welchen Teilen die zum Verkauf stehende umfangreiche WestLB-Sammlung für das Land zu retten sei, wurde der Diebstahl nicht erwähnt. Ein Sprecher der Portigon erklärte später, dies sei auf Anraten der Staatsanwaltschaft geschehen. Die Fahnder hätten gehofft, ohne öffentliches Aufsehen den Tätern eher auf die Spur zu kommen. Die Ermittlungen ergaben dann aber, dass der potenzielle Täterkreis so groß ist, dass weitere Ermittlungen sinnlos erscheinen.

Das wirft nun die Frage auf, ob die Portigon-Mitarbeiter, die für die Aufbewahrung des Schlüssels zuständig waren, fahrlässig gehandelt haben. Und ob in diesem Fall die Versicherung überhaupt für die Verluste aufkommen wird. In der Regel, so ist in der Branche zu erfahren, wird bei kostbaren Stücken vertraglich festgelegt, wie sie aufbewahrt und abgesichert werden müssen, wie also etwa die Schlüssel zu einem Depot zu lagern sind. Versicherer wollten selbstverständlich das Risiko genau kennen, das sie übernehmen. Wird dann fahrlässig gegen die verabredeten Regeln verstoßen, kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nicht im vollen Umfang für den Schaden aufkommen muss.

Ein Portigon-Sprecher wollte weder zu den vertraglichen Abmachungen mit dem Versicherer Auskunft geben noch darüber, ob es aktuell Auseinandersetzungen zwischen Portigon und dem Versicherer über den Schadenausgleich gibt. Beide Seiten seien miteinander im Gespräch, bestätigte er lediglich. Wann es Ergebnisse dieser Gespräche geben werde, könne er noch nicht sagen.

NRW-Kulturministerin Christina Kampmann (SPD) hatte Anfang des Monats noch erklärt, das Land habe ein Ankaufsrecht, sollten die gestohlenen Werke aus dem WestLB-Schatz wieder auftauchen. Der Preis werde dann der Summe entsprechen, die die Portigon AG vom Versicherer an Entschädigung bekommen hätte - und beim Wiederauffinden der Bilder zurückerstatten müsste. Sollten die Bilder verschwunden bleiben und sich herausstellen, dass die Gemälde nicht sachgerecht gesichert wurden, wäre nicht nur ein "herber Verlust für die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens" entstanden, wie die Ministerin den Diebstahl kürzlich genannt hat, sondern auch ein finanzieller.

(dok)
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