Einstweilige Verfügung: "Kannibale" klagt gegen US-Film "Rohtenburg"
zuletzt aktualisiert: 09.01.2006 - 15:26Frankfurt/Main (rpo). Der Fall war so spektakulär, dass die Amerikaner gleich Interesse an einem Film anmeldeten: Noch steht der "Kannibale von Rothenburg" selbst vor Gericht, da soll schon der Film zur Story in die Kinos kommen: "Rohtenburg". Doch die Macher haben die Rechnung ohne die Hauptfigur gemacht, denn Armin Meiwes ist mit der Version gar nicht einverstanden und hat eine Klage eingereicht.
Den für 9. März geplanten Kinostart des Spielfilms "Rohtenburg" will er jedenfalls verhindern. Sein Verteidiger Harald Ermel sagte am Montag, er werde noch am Montag eine entsprechende Einstweilige Verfügung gegen die Filmproduktionsfirma Atlantic Streamline beim jeweils zuständigen deutschen und amerikanischen Gericht einreichen.
Der Film verletze die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes und suggeriere auf reißerische Weise, dass er sein Opfer mit Dutzenden Messerstichen bestialisch ermordet habe, sagte der Rotenburger Rechtsanwalt.
Thomas Kretschmann als "Kannibale"
In "Rohtenburg (Butterfly, a Grimm Love Story)" spielt der deutsche Hollywood-Star Thomas Kretschmann den Kannibalen Oliver Hartwin, der im Internet nach einem Partner sucht, der sich von ihm töten und verspeisen lässt. In den Presseunterlagen zum Film heißt es: "Inspiriert von wahren Ereignissen drehte Videoclip-Spezialist Martin Weisz in seinem Spielfilmdebüt einen an Intensität kaum zu überbietenden Real-Horrorfilm, der im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut geht." Bei dem Filmproduzenten handelt es sich um den gebürtigen Remscheider Marco Weber, der seit 1992 in Los Angeles lebt.
Rechtsanwalt Ermel sagte, Meiwes sei zu keinem Zeitpunkt gefragt worden, ob er dem Filmprojekt zustimme. Zur Begründung der rechtlichen Schritte gegen den Film sagte er, Meiwes stehe vor einem neuen Prozess. Er habe das Recht, gegen Darstellungen vorzugehen, die seine Persönlichkeit in der Öffentlichkeit verfälschen, entstellen oder ihn so stigmatisieren, dass er in seiner Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigt sei. Bei dem Film handele es sich um eine "sklavische Nachahmung" des Kriminalfalls von Rotenburg.
Ermel betonte, Meiwes gehe es nicht um Geld. Er habe eine ihm angebotene "hohe Summe" der Filmfirma abgelehnt. Die Rechte an seiner Geschichte hatte Armin Meiwes der Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk überlassen. Firmenchef Günter Stampf sagte, er habe mit Meiwes im vergangenen Jahr im Gefängnis mehrere Vorbereitungsgespräche für Filmaufnahmen und eine Buchdokumentation geführt. Es gehe ihm um eine wahrheitsgemäße, journalistische Darstellung des Falls und seiner Hintergründe, insbesondere den Kannibalismus-Foren im Internet. Zurzeit gehe er von einer 90 Minuten dauernden Dokumentation für die BBC und den amerikanischen TV-Kanal HBO aus.
Urteil voraussichtlich im März
Gedreht werden soll erst nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts, das voraussichtlich im März gesprochen wird. Der zweite Prozess beginnt am Donnerstag. Der am 22. April 2005 von einem Kasseler Gericht wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilte Armin Meiwes muss jetzt mit einer Bestrafung wegen Mordes rechnen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof folgte ihrer Argumentation, dass mehrere Mordmerkmale vorlägen.
Die Tat geschah vor fünf Jahren: Am 9. März 2001 fuhr der 43-jährige Diplom-Ingenieur Bernd B. mit dem Zug von Berlin zu Meiwes, auf dessen Internetanzeige er sich gemeldet hatte. Meiwes hatte darin einen jungen Mann zum "Schlachten" gesucht. Zunächst verkehrten die beiden Männer miteinander. Dann entmannte Meiwes den 43-Jährigen auf dessen Wunsch und tötete ihn Stunden später vor laufender Videokamera mit zwei Messerstichen in den Hals. Die Leiche zerstückelte er und aß Teile davon.
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