Einstweilige Verfügung abgewiesen: Kannibalen-Film soll im März ins Kinos kommen
zuletzt aktualisiert: 31.01.2006 - 10:25Berlin (rpo). Der Prozess gegen den so genannten "Kannibalen von Rothenburg" ist zwar noch nicht abgeschlossen, ein Film über den Vorfall aber bereits abgedreht. Der Angeklagte Armin Meiwes hatte versucht, die Veröffentlichung des Films "Rothenburg" mit Thomas Kretschmann in er Hauptrolle zu stoppen. Der Streifen soll jedoch wie geplant in wenigen Wochen in die Kinos kommen.
Der Filmverleih Senator erklärte, es bleibe dabei, dass der Film "Rohtenburg" am 9. März in die Kinos kommen soll. Das Landgericht Kassel hatte den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Aufführung abgelehnt.
Der erneut wegen Mordes angeklagte Kannibale Armin Meiwes will der Produktionsfirma Atlantic Streamline die Aufführung des Films wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verbieten lassen. Für den 9. März wird auch das Urteil in dem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht erwartet.
Der Vorstand der Senator Entertainment AG, Christopher Borgmann, erklärte: "Wir waren von Anfang an sicher, dass Herr Meiwes mit seinen Anschuldigungen bei Gericht nicht durchkommen würde. Das Interesse an 'Rohtenburg' ist riesig, und wir werden den Film im März starten." Der Film sei eine intensive Erfahrung der Extraklasse und letztlich nur inspiriert von wahren Ereignissen. "Deshalb lassen wir uns von einem Straftäter wie Herrn Meiwes eine Herausbringung nicht verbieten."
In dem Film gibt es eine Rahmenhandlung: Für den Abschluss ihres Studiums der Kriminalpsychologie beschäftigt sich die junge Amerikanerin Katie Armstrong (Keri Russell) mit dem Fall Oliver Hartwin (Thomas Kretschmann). Er suchte im Internet nach einem Partner, der sich einverständlich von ihm töten und danach verspeisen lassen würde. Simon Grombek (Thomas Huber) stellt sich zur Verfügung. Was dann in dem düsteren Fachwerkhaus passiert, ist auf Video dokumentiert, wie es Meiwes tatsächlich getan hat.
Dessen Anwalt Harald Ermel sagte, es würden nun weitere rechtliche Schritte erwogen, um die Ansprüche seines Mandanten zu verfolgen.
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