Entscheidung am Freitag: Kinostart des Kannibalen-Films weiter offen
zuletzt aktualisiert: 28.02.2006 - 16:53Kassel (rpo). Der geplante Kinostart des Kanibalen-Films "Rohtenburg" ist weiterhin offen. Der in Kassel ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main will am Freitag bekannt geben, ob der Streifen am 9. März anlaufen darf, so der Vorsitzende Richter am Dienstag nach der Verhandlung. Der Inhalt des Horrorstreifens ist dem Leben des so genannten Kannibalen von Rotenburg nachempfunden.
In der Verhandlung äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Films. Auch einem Straftäter, der "eine unfassbare Tat begangen hat", stehe wohl das Persönlichkeitsrecht zur Seite, sagte Nordmeier. Der heute 44-jährige Armin Meiwes hatte 2003 vor Gericht in allen Einzelheiten gestanden, im März 2001 einen 43-jährigen Diplomingenieur aus Berlin mit dessen Einverständnis erstochen, danach wie ein Schlachttier ausgenommen und teilweise gegessen zu haben.
Vor dem OLG beantragte Meiwes nun, den Filmstart zu stoppen. Vom Spielort Nordhessen bis hin zu Einzelheiten seiner Kindheit habe der Film 88 Übereinstimmungen mit seinem tatsächlichen Leben. Richter Nordmeier sagte während der Verhandlung, diese Übereinstimmungen seien "hinreichend glaubhaft". Demgegenüber erklärte Hauptdarsteller Thomas Kretschmann in einem Interview der Zeitschrift "Super Illu", der Film sei "frei erfunden" und greife nur "einige Fakten aus dem Leben von Meiwes auf".
In seinen Beratungen bis Freitag will das OLG nun prüfen, ob die Persönlichkeitsrechte Meiwes' schwerer wiegen als die Kunstfreiheit der kalifornischen Produktionsfirma "Atlantic Streamline". Dabei gehe es um "Unterhaltung im Sinne eines Horrorfilms", sagte Nordmeier. Auf die Pressefreiheit könnten sich die Filmemacher daher nicht berufen. Muss der Streifen abgesetzt werden, drohten dem deutschen Senator-Verleih Verluste in Millionenhöhe, sagte der Anwalt der Produktionsfirma, Helge Sasse.
Im Januar 2004 hatte das Landgericht Kassel Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Parallel zu dem Streit um den Film prüft derzeit das OLG in Frankfurt, ob Meiwes wegen Mordes verurteilt werden muss.
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