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Filmemacher wollen klagen: "Rohtenburg"-Streit eskaliert

zuletzt aktualisiert: 06.03.2006 - 15:04

Berlin (rpo). So diskussionswürdig wie der Film selbst, so stark ist der Wirbel um das Verbot des Streifens "Rohtenburg". Die Macher jedenfalls wollen sich mit dem am Freitag gefällten Urteil nicht zufrieden geben und klagen - diesmal mit einer Verfassungsbeschwerde.

Außerdem beabsichtigt die Produktionsfirma Atlantic Streamline, gegen die juristische Entscheidung auch mit einem Hauptsacheverfahren vorzugehen, sagte der Anwalt der Produktionsfirma und zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der Filmverleihfirma Senator Entertainment AG, Helge Sasse, am Wochenende. Kritik an dem Filmstopp kam auch von Regisseur Rosa von Praunheim, der die Freiheit der Kunst gefährdet sieht.

Sasse betonte zugleich, falls endgültig entschieden werde, dass der Film die Persönlichkeitsrechte des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes verletze und in der Schublade verschwinde, müsste der Produzent und nicht der Verleih den Schaden tragen. Die Entlassung der Senator aus der Insolvenz am 31. März wegen des Filmverbots sei nicht in Gefahr, fügte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Rolf Rattunde hinzu. Senator habe sich gegen ein solches Risiko abgesichert.

Von Praunheim kritisierte: "Wenn jemand die künstlerische Freiheit einschränken lassen kann, nur um seine Version der Geschichte zu verbreiten, halte ich das für ein ganz großes Problem." Auch von Praunheims Film "Dein Herz in meinem Hirn" ist von Meiwes' Fall inspiriert. Auch ihm hat Meiwes' Anwalt einem Medienbericht zufolge nun ein Verbot angedroht.

Eine eigene Geschichte

Von Praunheim sieht das aber gelassen: "Noch hat er sich nicht bei mir gemeldet." Er glaube nicht, dass seinem Film das gleiche Schicksal wie "Rohtenburg" drohe, denn er sei nur von dem Fall angeregt, erzähle aber eine eigene Geschichte.

Kritiker Hellmuth Karasek betonte, ihm persönlich wäre es lieber gewesen, man hätte "Rohtenburg" gar nicht erst gedreht. "Oder er hätte sich als ekliges Spekulationsobjekt noch vor den Kinokassen selbst erledigt. Oder die Öffentlichkeit hätte das Vorhaben mit ihrem Abscheu von selbst ungeschehen gemacht", fügte er hinzu.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte am Freitag entschieden, den Film von Videoclip-Regisseur Martin Weisz nicht zuzulassen. Der Kinostart des Streifens war für den 9. März geplant gewesen. Meiwes hatte gegen die Aufführung geklagt, weil er mit dem Film seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Dem stimmte das Gericht zu. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gekippt werden.

"Real-Horrorfilm"

Die als "Real-Horrorfilm" beworbene Produktion ist angelehnt an die Tat Meiwes' vom März 2001. Meiwes hatte in seinem Haus im nordhessischen Rotenburg einen Berliner Ingenieur mit dessen Einverständnis entmannt, getötet und teilweise gegessen. Er steht deshalb derzeit in einem wieder aufgerollten Prozess wegen Mordes vor dem Landgericht in Frankfurt am Main.

Quelle: afp

 
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