München Gilt Freiheit der Kunst für Merkel mit Hakenkreuz?

München · Der Aktionskünstler Günter Wangerin steht wegen eines Hakenkreuz-Plakats bei einer linken Demonstration gegen die Euro-Krise erneut vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht pochte er am Mittwoch im überfüllten Sitzungssaal auf die Kunstfreiheit. Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch Aktionskünstler Wangerin mit einem Plakat – darauf Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und Hakenkreuz-Armbinde.

Der Aktionskünstler Günter Wangerin steht wegen eines Hakenkreuz-Plakats bei einer linken Demonstration gegen die Euro-Krise erneut vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Münchner Landgericht pochte er am Mittwoch im überfüllten Sitzungssaal auf die Kunstfreiheit. Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch Aktionskünstler Wangerin mit einem Plakat — darauf Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform und Hakenkreuz-Armbinde.

Das Amtsgericht hatte ihn verurteilt. Jeder Gebrauch des Hakenkreuzes sei verboten. Auf die Absicht des Benutzers komme es dabei nicht an. Der Angeklagte sagte unter Beifall im Sitzungssaal des Landgerichts: "Es kommt also nur auf den Anschein an." Niemand habe ihn bei der Kundgebung für einen Nazi gehalten. Die Verteidigerin sagte: "Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will." Dass dies in erster Instanz unterblieben sei, sei "für einen Rechtsstaat bedenklich."

(dpa)
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