London Hörverlust: Musiker gewinnt Prozess gegen Opernhaus

London · Das von vielen Musikveranstaltern heiß erwartete Urteil zum Fall des Londoner Bratschers Jonathan Goldscheider, der in einer Probe zu Wagners "Walküre" nach eigenen Angaben ein Schalltrauma mit Hörverlust erlitten hatte, ist gesprochen: Eine Richterin am Londoner High Court hat im Sinne des Musikers entschieden. Das Opernhaus muss für dessen Arbeitsunfähigkeit zahlen; der Anwalt hatte die Summe von 850.000 Euro gefordert. Das Opernhaus nennt das Urteil "enttäuschend". Das Gericht folgte dem Kläger, dass die Oper für eine Lärmreduktion hätte sorgen müssen.

Laut BBC hatte das Royal Opera House argumentiert, dass der Hörschaden des Musikers Resultat der Krankheit "Morbus Menière" sei, die während der Probe ausgebrochen sei. "Morbus Menière" äußert sich unter anderem durch Hörverlust und Tinnitus. Goldscheider sei außerdem mit einem Gehörschutz ausgestattet worden. Die Richterin folgte der Argumentation des Opernhauses nicht und glaubte nicht an den zufälligen Ausbruch der Krankheit in der Probe. Das Opernhaus hat das Urteil noch nicht angenommen und behält sich vor, dagegen in Berufung zu gehen.

(w.g.)
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