Filmstiftung weist Vorwürfe zurück: "Kannibalen"-Verfilmung entzürnt die CDU
zuletzt aktualisiert: 08.07.2004 - 16:44Düsseldorf (rpo). Die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen will einen Film über den so genannten Kannibalen von Rotenburg mit 20.000 Euro fördern. Eine Förderung, die die CDU im Düsseldorfer Landtag mächtig empört.
"Es ist eine ungeheure Geschmacklosigkeit, überhaupt so einen Film zu machen. Und es ist ein handfester Skandal, dass in Nordrhein-Westfalen für so einen Unfug sogar noch Steuergelder zur Verfügung gestellt werden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Volkmar Klein.
Die Filmstiftung hielt dagegen, das Projekt des Regisseurs Rosa von Praunheim habe das unabhängige Entscheidungsgremium überzeugt, weil dieser mit dem Film "Dein Herz in meinem Hirn" eine "fantasievolle Mischung der Groteske, des Thrillers und der Komödie gestalten" wolle. Der Film handele nicht wie angenommen von einer realen Person. Vielmehr beschäftige sich Praunheim mit der Frage, wie es überhaupt dazu kommen könne, dass Menschen zu Kannibalen werden könnten. Diesem Phänomen gehe er schon seit 20 Jahren nach.
Unterstützung erhielt die Filmstiftung von der Landtags-FDP. Deren medienpolitischer Sprecher Stefan Grüll erklärte: "Filmförderung kann nicht davon abhängen, ob Regisseure wie von Praunheim den Geschmack von Politikern treffen. Es geht alleine um die Frage, ob die künstlerische Auseinandersetzung auch mit Themen ermöglicht werden soll, die die Gesellschaft polarisieren."
Der Kannibale von Rotenburg war Ende Januar wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einen Bekannten angeblich auf dessen Wunsch getötet, zerteilt und teilweise aufgegessen. Das Hauptmotiv des geständigen Täters war nach Auffassung des Gerichts der aus einer schweren seelischen Abartigkeit herrührende Wunsch, sich das Fleisch eines sympathischen Mannes "einzuverleiben".
Das Opfer sei zu einem gesteigerten sexuellen Masochismus veranlagt gewesen und habe vor allem gewollt, dass jemand ihm das Geschlechtsteil abbeißen würde, erklärte das Gericht.
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