Berlin Kulturgutschutzgesetz: Grütters hat nachgebessert

Berlin · Von einer "Guillotine für den Kunstmarkt" war die Rede, sogar von einer "Enteignung der Sammler": Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat mit ihrem Plan, Kulturgut besser zu schützen, einen beispiellosen Wirbel in der deutschen Kunstszene ausgelöst.

Seit Dienstag liegt ein autorisierter Entwurf für das Gesetzesvorhaben auf dem Tisch. Nach einem Gesprächsmarathon mit Sammlern, Galeristen und Mäzenen, mit Verbänden, Bundesländern und Fachressorts hat die CDU-Politikerin die bisher kursierenden Versionen überarbeitet. Die Änderungen sind zum Teil so fein ziseliert, dass selbst die ärgsten Kritiker sich so schnell kein Urteil zutrauen mögen. Grütters sagt, nichts anderes sei geplant als das, was für Nicht-EU-Länder schon längst gelte. Künftig soll also auch für EU-Mitgliedsstaaten eine Ausfuhrgenehmigung beim Verkauf von Kunstwerken nötig sein.

Gemälde sind erst betroffen, wenn sie älter als 70 Jahre sind und mehr als 300.000 Euro kosten. Bücher erst mit 100 Jahren, Landkarten mit 200 Jahren. Knackpunkt dürfte weiterhin die Frage bleiben, was als "national wertvolles Kulturgut" gilt. Vieles wird Auslegungssache bleiben. "Es geht uns um die Himmelsscheibe von Nebra und nicht um Arbeiten von Herrn Baselitz", so Grütters.

Bisher gibt es auf der seit 60 Jahren bestehenden Liste nur rund 2700 Eintragung. Künftig soll vorgeschrieben sein, dass die Länder einen Sachverständigenrat zur Beurteilung einschalten. Anderes könnte künftig aber sehr wohl unter die Schutzklausel fallen - so wie etwa der vom WDR geplante Verkauf zweier Arbeiten von Ernst Ludwig Kirchner und Max Beckmann. Beide Bilder stammen laut Grütters aus der "Schandausstellung" der Nazis über als entartet diffamierte Kunst und sind damit besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands.

(dpa)
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