Künstler vermisst seine Vorlagen: 2000 Euro für zwei 22 Jahre alte Pommes
zuletzt aktualisiert: 09.02.2012 - 12:20München (RPO). Es dürften die teuersten vertrockneten Pommes der Welt sein: Das Oberlandesgericht München hat dem Künstler Stefan Bohnenberger am Donnerstag 2000 Euro plus Zinsen zugesprochen, weil in seiner ehemaligen Galerie zwei 22 Jahre alte Pommesstäbchen verschollen sind.
Diese hatte Bohnenberger 1990 zu einem Kreuz übereinander gelegt und als Vorlage für seine Goldskulptur "Pommes dOr" verwandt.
Sowohl die Skulptur "Pommes dOr" als auch die eingetrockneten Pommesstäbchen aus der Vorlage waren 1990 für zwei Monate in einer Ausstellung zu sehen und standen zum Verkauf.
Im Katalog hieß es: "Im September 1990 wird in München ein Kreuz aus Gold hergestellt, Abgüsse zweier Münchner Pommes. Dazwischen liegt die Metamorphose eines profanen Alltagsgegenstandes in ein sakrales Kunstwerk."
Weder die Skulptur noch die Vorlage fanden allerdings damals einen Abnehmer, sie wurden zu einem Gesamtpreis von 4200 D-Mark angeboten.
Nachdem sich Bohnenberger und seine Galerie 2005 trennten, wollte der Münchner Künstler zunächst seine Goldskulptur zurück und zog dafür vor Gericht. Im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits wollte er dann auch die Original-Pommes zurück. Diese bezeichnete die Galerie aber als unauffindbar.
Vor Gericht vertrat der Künstler die Ansicht, nicht nur das Goldpommeskreuz, auch das Originalpommeskreuz sei Kunst. Auf diese Behauptung ging das Gericht in seinem Urteil aber nicht ein.
Es sprach Bohnenberger aber den Schadenersatz zu, weil im Prozess eine Zeugin für das Gericht glaubhaft aussagte, dass sie für die Original-Pommes 2500 Euro zahlen würde.
Diese Aussage war für das Gericht dem Urteil zufolge auch deshalb glaubhaft, weil die Frau bereits eine Vielzahl von Werken des Künstlers besitzt und sie den Preis wegen dessen Rang als international bekannter Künstler als gerechtfertigt ansah.
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