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Start mit "Sitzende Frau" von Matisse Gurlitt will alle Bilder aus jüdischem Besitz zurückgeben

München · Nach langem Zögern plant der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt nach Angaben seines gerichtlich bestellten Betreuers die Rückgabe aller Kunstwerke aus jüdischem Besitz.

Gurlitt wolle alle Kunstwerke, die aus "jüdischem Besitz gestohlen oder geraubt wurden, an die jeweiligen Besitzer oder deren Nachfahren herausgeben", sagte der Rechtsanwalt Christoph Edel der "Süddeutschen Zeitung", dem Norddeutschen Rundfunk und dem Westdeutschen Rundfunk.

Als erstes Werk soll demnach das Porträt "Sitzende Frau" von Henri Matisse übergeben werden. Die Herausgabe solle in Kürze mit den Nachfahren des Pariser Kunstsammlers Paul Rosenberg vereinbart werden. Das von den Nazis geraubte Werk gehörte zeitweise zur Kunstsammlung Hermann Görings und war auf Umwegen in den Besitz der Familie Gurlitt gelangt. Nach Angaben Edels ist in den nächsten Wochen mit der Herausgabe weiterer Exponate zu rechnen.

Bereits Ende Januar hatte Gurlitt eine solche Rückgabe in Erwägung gezogen. "Er ist gewillt, sich die Raubkunst-Klagen genau anzuschauen und faire und gerechte Lösungen auszuhandeln", sagte sein Anwalt Hannes Hartung damals der Nachrichtenagentur dpa.

Anfang 2012 hatten Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen in der Münchner Wohnung Gurlitts rund 1280 Kunstwerke entdeckt und beschlagnahmt. Rund 500 der zum Teil sehr wertvollen Objekte stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Der Schwabinger Kunstfund kam erst im November 2013 an die Öffentlichkeit und sorgte international für großes Aufsehen.

Auch in Salzburg hatte Gurlitt wertvolle Kunstwerke gelagert. Diese Sammlung sei weit größer als bisher angenommen, berichteten die Zeitung sowie die Sender weiter. Zunächst sei man von 60 Exponaten ausgegangen. Inzwischen seien in dem alten Gurlitt-Haus 178 weitere Kunstgegenstände gefunden worden - darunter Ölgemälde und Aquarelle etwa von Auguste Renoir, Max Liebermann und Claude Monet.

Vor drei Wochen hatte das Amtsgericht München die Betreuung Gurlitts angeordnet. Sie umfasst im wesentlichen die Vertretung gegenüber Behörden und in Strafsachen sowie die Vermögenssorge. Die Betreuung gilt zunächst bis Ende des Jahres und erfolgt mit Einverständnis des 81-Jährigen.

(dpa)
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