NS-Raubkunst Österreich darf Klimts "Beethovenfries" behalten

Wien · Aufatmen in der österreichischen Kunstszene. Das Land darf den "Beethovenfries" von Gustav Klimt behalten. Hinterbliebene der Sammlerfamilie Lederer hatten geklagt, weil der Verkauf des Bildes an den Staat in den 70er Jahren ihrer Ansicht nach unter Druck erfolgte.

 Der "Beethovenfries" in Wien.

Der "Beethovenfries" in Wien.

Foto: dpa, rs cv vfd

Österreich darf den berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt behalten. Der staatliche Kunstrückgabebeirat empfahl am Freitag in Wien, das Gemälde nicht an die Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückzugeben. Die hatten das 34 Meter lange monumentale Gemälde zurückgefordert.

Einst war das Werk der Besitzerfamilie Lederer von den Nazis geraubt worden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs bekam die Familie den Bilderzyklus zurück, durfte ihn jedoch nicht aus Österreich ausführen. Anfang der 1970er Jahre verkaufte der Sammler Erich Lederer den Fries an den Staat. Zentraler Streitpunkt war nun, ob dieser Verkauf unter Druck erfolgte.

Für eine Rückgabe müsse ein enger Zusammenhang zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Verkauf des Gemäldes bestehen, sagte der Beiratsvorsitzende Clemens Jabloner. Dieser Zusammenhang sei jedoch nicht gegeben.

Der 34 Meter lange Bilderzyklus gilt als zentrales Werk des Wiener Jugendstils und als eine von Klimts (1862-1918) bedeutendsten Schöpfungen. Er ist seit 1986 in den Räumen der Künstlervereinigung Wiener Secession ausgestellt und ist dort Publikumsmagnet.

(dpa)
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