Mehrere Einstweilige Verfügungen: Bohlen-Buch: Verkauf trotz Gerichtsstopp?
zuletzt aktualisiert: 03.10.2003 - 19:06Berlin/München (rpo). Mit seinem neuen Buch stößt Lästermaul Dieter Bohlen auf heftigen Widerstand. Die Auslieferung des neuen Machwerks wurde gerichtlich wegen mehrerer einstweiliger Verfügungen prominenter "Opfer" vorerst gestoppt, doch wandert das Buchs aller Voraussicht nach am Samstag trotzdem über die Ladentheke.
Nach Darstellung des Verlags wird das Buch von diesem Samstag an zu Hunderttausenden zum Verkauf angeboten. Buchhändler dürften bereits ausgelieferte Exemplare von "Hinter den Kulissen" verkaufen, sagte Tim Arnold, Sprecher des Verlags Random House am Freitagabend der dpa. Nach Angaben des Managements von Bohlens früherem Modern Talking-Partner Thomas Anders hingegen sollen bereits ausgelieferte Bücher zurückgerufen werden. Gerichte hatten auf Antrag von Prominenten die Auslieferung gestoppt. Nach Verlagsangaben wurden jedoch bereits 200 000 Exemplare der Startauflage von 250 000 Stück ausgeliefert.
Das Landgericht Hamburg hatte nach Angaben des Hamburger Rechtsanwalts Matthias Prinz acht einstweilige Verfügungen gegen die Auslieferung erlassen. "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman, ihr Kollege Jens Riewa sowie Jenny Elvers-Elbertzhagen hatten ihre Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen. Zwei weitere einstweilige Verfügungen wurden vom Landgericht Berlin erlassen, da Anders sich gegen den Vorwurf gewehrt, er habe während einer Tournee des Pop-Duos Gelder unterschlagen. Laut Arnold gehört zu den Klägern auch der ehemalige Lebensgefährte Eva Hermans, Michael Bischoff.
Widersprüchliche Ansichten
Nach Angaben des Anders-Managements entschied das Landgericht Berlin in seiner Einstweiligen Verfügung gegen Random House sowie, wegen des Hörbuchs, gegen BMG Berlin auch, "sämtliche bereits ausgelieferten Buchexemplare zurückzurufen, unabhängig davon, ob die Bücher bereits an Dritte, insbesondere Grossisten, Buchhändler, Buchclubs, und sonstige Vertriebsstätten ausgeliefert wurden". Im Falle der Zuwiderhandlung sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt worden. Arnold sagte hingegen: "So lange ein Buchhändler nicht selbst eine einstweilige Verfügung erhält, kann er auch juristischer Sicht problemlos das Buch verkaufen."
Nach Angaben von Verlagssprecher Arnold wird Bohlen an diesem Samstag seine Einladung bei "Wetten, dass...?" wahrnehmen und wie vorgesehen am 9. Oktober sein Buch auf der Frankfurter Buchmesse vorstellen. Der Verlag wird laut Arnold die zweite Auflage "aus reiner Vorsicht" geändert drucken. Er gehe jedoch davon aus, dass die Klagen scheitern und dann von der dritten Auflage an wieder die ursprüngliche Version in Druck gehen wird. Eine Widerspruchsverhandlung kann nach Angaben des Büros von Anwalt Prinz frühestens Ende nächster Woche stattfinden.
Hoch im Kurs
Einen Tag nachdem die juristischen Auseinandersetzungen am Donnerstagabend bekannt wurden, wurde für Exemplare des Bohlen-Buchs bei Online-Versteigerungen am Freitag bis zu 150 Euro geboten. Von Bohlen selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. Der Sprecher seines Verlags betonte: "Wir stehen zu Dieter Bohlen als unserem Autor."
Von den Einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Hamburg sind nach Angaben von Prinz auch Hörbuch- und Internet-Versionen betroffen. Sie richten sich gegen Bohlen, den Verlag, das Unternehmen, von dem das Hörbuch produziert wird, einen Internetbuchhändler und ein Logistikunternehmen.
Wirbel um Vorauszüge
In den vergangenen Tagen hatten schon Auszüge aus Bohlens neuem Buch für Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt. Anders hatte sich in Interviews dagegen gewehrt, von seinem einstigen Partner als fauler und schlechter Sänger beschrieben zu werden.
Das neue Bohlen-Buch soll im Vorfeld rund 200 000 Mal bestellt worden sein. Bohlens erstes Buch "Nichts als die Wahrheit" verkaufte sich bislang rund 800 000 Mal.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erwägt gerichtliche Schritte gegen den Bertelsmann-Club, der das neue Dieter-Bohlen-Buch parallel zur Einführung im Buchhandel unter dem gebundenen Ladenpreis verkaufen will. Dies sei ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.
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