Kiew/Moskau Russische ESC-Kandidatin darf nicht einreisen

Kiew/Moskau · Kurz vor dem Eurovision Song Contest kommt es zum Eklat zwischen der Ukraine und Russland.

Der ukrainische Geheimdienst SBU hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Dadurch kann die 27-jährige Sängerin nicht beim Eurovision Song Contest (ESC) Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte gestern die Geheimdienstsprecherin der Agentur Interfax zufolge. Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden. Anlass ist ein aus Kiewer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.

Die Sängerin im Rollstuhl ist im Juni 2015 in der Stadt Kertsch auf der Krim aufgetreten. Reisen auf die Halbinsel über Russland sind seit der Annexion aber von ukrainischer Seite verboten und werden mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet. Der früher als Grand Prix bekannte ESC soll laut Statuten unpolitisch sein. Die Halbfinale des ESC 2017 finden am 9. und 11. Mai in der ukrainischen Hauptstadt Kiew statt, das Finale am 13. Mai, mit der deutschen Teilnehmerin Isabella Levina Lueen.

Die Veranstalter kündigten an, die Situation genau zu beobachten. Man wolle eine Lösung finden, damit Samoilowa doch an dem Wettbewerb teilnehmen könne, sagte der Sprecher der European Broadcasting Union der Agentur Tass.

Die Entscheidung dürfte das ohnehin schwer beschädigte Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine weiter belasten. Das Außenministerium in Moskau kritisierte den Schritt. "Das ist ein weiterer empörender, zynischer und unmenschlicher Akt der Kiewer Behörden", sagte Vizeaußenminister Grigori Karassin.

Kritiker in Russland hatten bereits einen Boykott des ESC gefordert, sollte ihrer Sängerin die Einreise verboten werden. Kremlsprecher Dmitri Peskow hatte solche Forderungen am Dienstag abgelehnt.

(dpa)
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