Zwei weitere Musiker zu Bewährungsstrafen verurteilt: Haftstrafe für Sänger der Neonazi-Band "Landser"
zuletzt aktualisiert: 22.12.2003 - 16:11Berlin (rpo). Erstmals hat ein Gericht in Deutschland Mitglieder einer Neonazi-Band als Kriminelle Vereinigung verurteilt. Das Kammergericht Berlin verhängte gegen den Sänger der Neonazi-Band "Landser", Michael R., in einem Musterprozess eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Zwei weitere Musiker haben Bewährungsstrafen erhalten.
Das Gericht legte ihnen auch Volksverhetzung, Anstiftung zum Hass auf Minderheiten und Billigung von Gewaltverbrechen zur Last.
Der Bandleader Michael R. muss laut Urteil als Rädelsführer für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Die beiden Mitangeklagten - der Bassist und der Schlagzeuger - erhielten je ein Jahr und neun Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Bundesanwalt Joachim Lampe nannte das Urteil richtungweisend. Das gebe der Kriminalpolizei in Zukunft bessere Möglichkeiten des Zugriffs und der Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten. Auch Richter Wolfgang Weißbrodt bezeichnete den Prozess als Novum.
In seiner Urteilsbegründung sagte Weißbrodt, die Mitglieder der in der einschlägigen Szene als Kultband geltende Gruppe hätten sich als Kämpfer und ihre Musik als Waffe begriffen. Der 38jährige Sänger Michael R. sei die treibende Kraft und der kreative Kopf von "Landser", ohne dessen Texte die Wirkung der Gruppe nicht denkbar gewesen sei. Für den 25 Jahre alten Bassisten und den 27 Jahre alten Schlagzeuger habe sich strafmildernd ausgewirkt, dass sie zur Aufklärung beigetragen, sich von ihrem kriminellen Tun gelöst und ihre Tat bereut hätten.
Kultstatus in einschlägigen Kreisen
Die Band hatte sich nach Auskunft des Richters 1991 gegründet und war nach einem einzigen, auf Video festgehaltenen Auftritt in den Untergrund gegangen. Ihre CDs seien in Schweden, den USA und Großbritannien aufgenommen und über rechtsextremistische Netzwerke in Deutschland verbreitet worden. In einschlägigen Kreisen habe die Rockgruppe rasch Kultstatus entwickelt.
Auf den Schallplatten mit Titeln wie "Deutsche Wut" und "Ran an den Feind" seien durchweg strafbare Inhalte verbreitet worden. Die Band habe an die Rassenideologie des Dritten Reiches angeknüpft, die Demokratie verunglimpft und zum Kampf gegen Israel aufgerufen. Die Musiker selbst hätten sich als "Terroristen mit E-Gitarre" bezeichnet. Sie hätten "geistigen Sprengstoff zur Explosion" bringen wollen.
Die Gesinnung der Musiker sei "geprägt von Intoleranz und Menschenverachtung", sagte der Richter. Sie seien "nicht frei von Verantwortung, wenn andere umsetzen, was sie fordern". Weißbrodt betonte, angesichts der Inhalte ihrer Lieder könnten die Band-Mitglieder nicht den Schutz der Verfassung in Anspruch nehmen und sich auf die künstlerische Freiheit berufen.
Ermittlungen gegen den Richter
Gegen den Richter Weißbrodt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft unterdessen, weil er im September vertrauliche Informationen über einen bevorstehenden Polizeieinsatz gegen ein Treffen von Neonazis weitergegeben haben soll. Das berichtete der Berliner "Tagesspiegel" in seiner Dienstagausgabe. Bereits im Oktober war ein Befangenheitsantrag gegen Weißbrodt wegen desselben Verdachts abgelehnt worden.
Weißbrodt hatte den Verteidiger des Bandleaders angerufen und ihm eine Nachricht auf Anrufbeantworter über die zu erwartende Polizeiaktion hinterlassen. Offenbar wollte der Richter den Angeklagten R. nochmals auf das Kontaktverbot zu den Mitangeklagten aufmerksam machen.
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