Moses Pelham siegt über Kraftwerk Was das Sampling-Urteil für die Popmusik bedeutet

Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung zum Sampling gekippt. Der Bundesgerichtshof soll den Fall neu aufrollen. Vor Gericht steht das wichtigste Stilmittel der Popmusik.

 Kraftwerk auf der Bühne (Archivbild).

Kraftwerk auf der Bühne (Archivbild).

Foto: ap

Kraftwerk scheint wieder mal die Zukunft des Pop mitzugestalten. Eine Tonsequenz der Düsseldorfer Pioniere des Techno-Pop ist Anlass für das Bundesverfassungsgericht, die Rechtssprechung zum Sampling zu kippen. Es handelt sich um drei Takte aus dem Stück "Metall auf Metall", das sich auf dem Kraftwerk-Album "Trans Europa Express" aus dem Jahr 1977 findet.

Diese zwei Sekunden eleganten rhythmischen Schleifens gehören zum Großartigsten, was im Pop geschaffen wurde. Die Sequenz ist der Nucleus jeder Spielart elektronischer Musik: Techno und HipHop sind nicht denkbar ohne diese Komposition. Der Rapper und Produzent Moses Pelham hat dieses Stück 1997 in seinem Studio mehrfach aneinandermontiert und daraus eine Endlosschleife gebastelt, die er als musikalisches Chassis für das Lied "Nur mir" seiner Künstlerin Sabrina Setlur benutzte.

Ralf Hütter, einziges verbliebenes Mitglied der ursprünglichen Kraftwerk-Besetzung, geht seit 2004 gerichtlich dagegen vor. Er stamme aus einer Generation, die ihre Musik selbst gemacht habe, sagte er. Mit seiner gesamten Energie habe er das Stück als junger Mann geschaffen. Pelham hätte um Erlaubnis bitten müssen, das gehöre sich so. Dann zitierte er das siebte Gebot: "Du sollst nicht stehlen."

Der 25 Jahre jüngere Pelham argumentierte hingegen mit der künstlerischen Freiheit: Kunst setze sich nun mal mit der Kunst anderer auseinander, und sein musikalisches Genre, der HipHop, basiere auf dem Prinzip des Zitats. Der Bundesgerichtshof gab Ralf Hütter 2008 Recht: Sampling sei zwar erlaubt, aber es müsse daraus ein eigenständiges Werk entstehen, das sich deutlich von der Original-Sequenz unterscheide.

Und wenn man die zitierten Tonfolgen auch selber einspielen könne, müsse der Künstler das tun und dürfe das Original nicht verwenden. Der Streit landete vor dem Verfassungsgericht. Das Urteil erging gestern: Der Fall muss neu entschieden werden, der BGH soll ihn nun noch einmal bewerten.

Tatsächlich steht dabei das wichtigste Stilmittel der zeitgenössischen Musik vor Gericht, das Sampling, das Verwenden fremder Tonaufnahmen in eigener Musik also. Kaum ein aktueller Hit kommt ohne Sampling aus, und bisher ging es bei ähnlich gelagerten juristischen Auseinandersetzungen vor allem um Melodien und Harmonien.

Die sind geschützt, Pharrell Williams und Robin Thicke mussten das erfahren, als sie im vergangen Jahr zu mehr als sieben Millionen Dollar Strafe verurteilt wurden, weil sie sich für den Welthit "Blurred Lines" an Marvin Gayes "Got To Give It Up" vergriffen hatten. Bei Rhythmussequenzen, Bassläufen und Schlagzeugfiguren ist die Rechtslage weniger klar, obwohl Popmusik heute vor allem darauf gründet.

Pelhams Argumentation ist in Teilen nachvollziehbar, weil HipHop einst aus dem Sampling geboren wurde. Die Sugarhill Gang legte ihren Sprechgesang im Klassiker "Rapper's Delight" 1979 auf das Stück "Good Times" von Chic. Die Schöpfer des Originals verstanden das als Ehrung, außerdem erhöhte sich dadurch ihre Popularität.

Kraftwerk gehören nach James Brown zu den meistgesampelten Künstlern der Welt, berühmtestes Beispiel ist der Titel "Planet Rock", für den sich Afrika Bambaataa 1982 Kraftwerks "Trans Europa Express" als Grundlage nahm. Das Lied wurde zum Hit und steigerte die Berühmtheit Kraftwerks vor allem in den USA.

Zuletzt baute die Gruppe Coldplay ihre Single "Talk" aus Elementen von Kraftwerks Titel "Computerliebe" zusammen. Hütter hat erwähnt, dass die Gruppe ihn in einem auf Deutsch formulierten und handgeschrieben Brief um Erlaubnis bat. Für die Urheber sind solche offiziellen Abkommen zumeist ein gutes Geschäft. Man schätzt, dass allein 23 Prozent der Einnahmen für Kraftwerk-Rechte in den vergangenen 15 Jahren auf die vier populärsten Samples der Gruppe entfielen — darunter "Metall auf Metall".

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert nun, dass das Sample, das Moses Pelham benutzt hat, so kurz gewesen sei, dass ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden sei, ohne dass Kraftwerk dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstand. Ferdinand Kirchhof, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, sprach von "Tonfetzen": Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen".

Die Entscheidung des Gerichts könnte den Weg frei machen für einen angemessen Umgang mit den Besonderheiten der Kunstform Popmusik. Sampling ist durch die Digitalisierung noch einmal vereinfacht worden. Das vom BGH gefällte Urteil passte nicht recht zur Realität popmusikalischen Produzierens.

Dennoch kann man auch Hütter verstehen: Der Urheber muss zu seinem Recht kommen. Ob es eine Bezahlpflicht für sampelnde Musiker geben wird, ob der Schöpfer des Original im Booklet der CD genannt werden muss — all das entscheidet nun der BGH. Außerdem schlug das Verfassungsgericht dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist.

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