Gegen Online-Verkauf einzelner Titel Pink Floyd wehrt sich vor Gericht

London (RPO). Die britische Rockband Pink Floyd wehrt sich vor Gericht gegen den Online-Verkauf einzelner Titel aus ihren erfolgreichen Alben. Im Streit mit der Plattenfirma EMI, die Pink Floyd seit 1967 unter Vertrag hat, argumentierte Anwalt Robert Howe am Dienstag vor einem Gericht in London, ein Einzelverkauf sei nach den Vertragsbedingungen "ausdrücklich verboten".

 Das Cover des Doppelalbums "The Wall" von Pink Floyd

Das Cover des Doppelalbums "The Wall" von Pink Floyd

Foto: Emi

Die Plattenfirma allerdings behaupte, die getroffenen Regelungen würden Verkäufe im Internet nicht mit einschließen. Beobachter rechneten mit mehreren Tagen Verhandlungsdauer.

Pink Floyd gelang 1973 mit dem Album "Dark Side of the Moon" einer der größten Verkaufserfolge aller Zeiten, es folgten weitere erfolgreiche Platten wie "Wish You Were Here", "Animals" und 1979 "The Wall". Zuletzt traten die Bandmitglieder im Jahr 2005 für ein Live-8-Benefizkonzert in London gemeinsam auf. Im September 2008 starb Mitbegründer Richard Wright an Krebs.

(AFP/das)
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