Düsseldorf NRW beim Kunstverkauf in der Zwickmühle

Düsseldorf · Die Kunst der WestLB darf nicht unter Marktwert veräußert und soll doch für NRW erhalten werden.

Beides zugleich ist nicht möglich, dennoch sieht sich das Land NRW mit diesen Erwartungen konfrontiert: Einerseits fordern Museumsdirektoren und inzwischen auch die NRW-CDU, die Regierung solle die zum Verkauf stehende Kunstsammlung der einstigen WestLB für das Land retten, obwohl dafür im Etat bislang keine Mittel zur Verfügung stehen. Andererseits erwarten die Gläubiger der heute "Portigon" genannten Bank, dass die Werke zu Höchstpreisen den Besitzer wechseln, damit sie so weit wie noch möglich entschädigt werden.

Aus einem Bericht des NRW-Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) geht nun hervor, dass aus Gründen des Gläubigerschutzes strafrechtliche Folgen drohen, sollte die Sammlung unter dem Marktpreis verkauft werden. Dabei geht es um rund 380 Kunstwerke und drei kostbare Streichinstrumente. Einem Verkauf der Objekte unter Marktwert müsste dem Bericht zufolge sogar die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zustimmen.

Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang eine Maßnahme von Kulturministerin Ute Schäfer (SPD). Sie hat kürzlich elf Kunstwerke der Portigon-Sammlung ins Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eintragen lassen. Damit verringert das Land NRW die Chancen eines gewinnbringenden Verkaufs, wie der internationale Kunstmarkt sie böte - was den Forderungen des Gläubigerschutzes zuwiderläuft.

Die CDU verlangt, dass die Kollektion "zu ihrem Versicherungswert auf die Kunststiftung NRW übertragen" werden solle. Der liegt unter dem Erlös, der sich auf dem internationalen Kunstmarkt erzielen ließe. Damit verstieße dieses Verfahren ebenfalls gegen den Gläubigerschutz. Der kulturpolitische Sprechers der CDU im Landtag, Thomas Sternberg, hält dagegen: "Der Finanzminister erweckt erneut den Eindruck, es handele sich bei der Betriebsauflösung der WestLB um eine Insolvenz mit einer Reihe von unbekannten Gläubigern. Die Haftungskaskade der Abwicklung ist aber so aufgebaut, dass die letzte Milliarde Verlust beim Land allein bleibt. Der Einzige, der geschädigt werden könnte, ist mithin das Land selbst."

Wie auch immer dem sei: Vor den Erfordernissen des Gläubigerschutzes hat auch der Verband Deutscher Kunsthistoriker die Augen verschlossen, als er vor Wochen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und die rot-grüne Landesregierung aufforderte, von den geplanten Verkäufen durch Portigon Abstand zu nehmen. "Da das Land indirekt Mehrheitsgesellschafter der Portigon AG ist, besitzen Sie dazu die Handlungsmöglichkeit", hieß es in dem offenen Brief. "Wir solidarisieren uns dabei ausdrücklich mit dem Appell, der bereits durch die Kolleginnen und Kollegen von 26 Museen in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Warhol-Bilder an Sie ergangen ist."

Im Sinne des Gläubigerschutzes darf das Land die WestLB-Sammlung nur versteigern, wenn jeder mitbieten kann. Das treibt die Preise in die Höhe, die das Land zahlen müsste, wenn es selbst mitbietet. So befindet sich die Regierung in einer Zwickmühle. Erwarten kann man von ihr, dass sie endlich vollständig offenlegt, um welche Werke es geht.

(RP)
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