Berlin Plagiat? Kraftwerk und Setlur streiten um zwei Sekunden

Berlin · Eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz in einem Song von Sabrina Setlur hat gestern das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die entscheidende Frage des Verfahrens ist, ob die Verwendung des Klangfetzens als Schleife (Loop) in dem Lied "Nur mir" aus dem Jahr 1997 die Rechte der Gruppe Kraftwerk verletzt. Der Komponist und Produzent Moses Pelham, der die Verfassungsbeschwerde zusammen mit weiteren Künstlern eingebracht hat, beruft sich auf die Freiheit der Kunst (1 BvR 1585/13).

Wann es ein Urteil gibt, wurde nicht bekannt. Das Gründungsmitglied von Kraftwerk, Ralf Hütter, betonte die Mühe, die es 1977 gekostet habe - noch mit Tonbändern und ohne digitale Technik - das Stück zu produzieren. Als er 20 Jahre später seinen Rhythmus in dem neuen Lied wiedererkannt habe, sei er betroffen gewesen. Pelham hielt dagegen, dass Sampling im Hip-Hop selbstverständlich sei.

(dpa)
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