Ex-Produzentin darf Debüt nicht veröffentlichen: Popstar Xavier Naidoo erzielt Erfolg vor Gericht
zuletzt aktualisiert: 10.06.2003 - 14:05Hamburg (rpo). Erfolg für Popstar Xavier Naidoo vor Gericht: Das Landgericht in Hamburg hat seiner Ex-Produzentin verboten, das Debüt-Album von Naidoo in Deutschland zu veröffentlichen.
Popstar Naidoo hat damit den Verkauf seiner eigenen CD stoppen lassen. Der 31 Jahre alte Musiker hatte wegen der Platte "Seeing is believing" geklagt, die 1994 in den USA ohne Erfolg von seiner damaligen Produzentin auf den Markt gebracht worden war. In Deutschland wurden die Songs nie veröffentlicht. Die Ex-Partnerin hatte die deutschen Rechte an eine andere Musik-Firma übertragen. "Die Übertragung ist nicht wirksam, also darf der Tonträger nicht verbreitet werden", erklärte Richter Volko Rachow am Dienstag.
Naidoo hätte nach Ansicht des Gerichts seine Zustimmung zu dem Transfer geben müssen. Bereits in einer einstweiligen Verfügung vom 26. Mai hatte die Zivilkammer eine Verbreitung der CD, auf der Naidoo unter anderem das "Ave Maria" interpretiert, verboten. "Wir sind in der Sache den Bewertungen Naidoos zum größten Teil gefolgt", sagte Richter Rachow.
Der deutsche Soul-Musiker hatte sich 1996 im Streit um Geld von der Produzentin getrennt und war nach Frankfurt zu 3P-Musik von Moses Pelham gegangen. Seit einiger Zeit veröffentlicht Naidoo seine Lieder unter einem eigenen Label.
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