München Sammlung Gurlitt in der Obhut des Nachlasspflegers

München · Für das Erbe von Cornelius Gurlitt ist vorerst weiterhin der Nachlasspfleger verantwortlich. Die umstrittene Kunstsammlung bleibt in seiner Obhut, bis Streitigkeiten um Gurlitts Testament endgültig geklärt sind, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts München gestern sagte. Sollte also das Kunstmuseum Bern, das am Montag offiziell verkündet hatte, die Erbschaft anzunehmen, Bilder in die Schweiz bringen wollen, muss der Nachlasspfleger zustimmen. "Er entscheidet, wie mit dem Nachlass verfahren wird", sagte die Gerichtssprecherin. Das gelte so lange, bis endgültig geklärt ist, ob Gurlitts Testament gültig ist.

Hintergrund ist ein Antrag auf einen Erbschein, den Gurlitts Cousine Uta Werner am Freitag beim Amtsgericht München eingereicht hatte. Sie zweifelt das Testament an, weil ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten dem Kunstsammler die Testierfähigkeit abspricht. Werner, die gemeinsam mit ihrem Bruder in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle stand, im Testament aber leer ausging, erhebt darum nun selbst Anspruch auf das Vermögen inklusive der millionenschweren Kunstsammlung.

Der Jüdische Weltkongress (WJC) drängt im weiteren Umgang der Sammlung Gurlitt auf umfassende Transparenz. Der Dachverband begrüßte die Entscheidung des Kunstmuseums Bern, das Erbe mit Ausnahme seines "toxischen Teils", also der als NS-Raubkunst identifizierten Werke, anzunehmen. Zugleich forderte WJC-Präsident Roland S. Lauder in New York: "Wir brauchen volle Transparenz im Verfahren zur Klärung ihrer Provenienz." Alle von den Nazis entzogenen Werke müssten ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden, unterstrich Lauder. Falls diese nicht bekannt seien, sollten solche Objekte zugunsten von Holocaust-Opfern versteigert werden.

Die Gurlitt-Sammlung wurden inzwischen im Internet in der Datenbank "Lost Art" für verschwundene Kunstwerke veröffentlicht.

(dpa/epd)
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