Bonn Vergleichsangebot im Fall des Rammstein-Verbots

Bonn · Das zeitweise Verbot des Albums "Liebe ist für alle da" der Rockband Rammstein war nach Einschätzung des Bonner Landgerichts rechtswidrig. Die Bundesrepublik Deutschland solle der Gruppe deshalb 15.000 Euro Schadenersatz zahlen und eine Erklärung abgeben, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Fehler gemacht habe, als sie die CD auf den Index setzte. Das schlug die 1. Zivilkammer des Gerichts als Vergleich vor. Rammstein hatte die Bundesrepublik auf knapp 70.

000 Euro verklagt. Die Prüfstelle hatte im Jahr 2009 einen der Songs ("Ich tu dir weh") sowie eine Folter-Abbildung im Booklet als "verrohend" und "sittenwidrig" eingestuft. Ein halbes Jahr lang durfte der Song nicht weiterverbreitet werde, dann hob das Verwaltungsgericht Köln das Verbot wieder auf. In dieser Zeit mussten laut Rammstein über 104.000 CDs vernichtet oder eingelagert werden.

(dpa)
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