Einschneidende Änderungen für die BetroffenenWichtige Neuerungen beim Arbeitslosengeld ab 2004
4.316.535 Menschen waren im Dezember 2003 arbeitslos gemeldet, das entspricht einer bundesweiten Arbeitslosenquote von 10,4 Prozent. Was sich für all diejenigen ab Januar 2004 ändert wird, die bereits arbeitslos gemeldet oder die in absehbarer Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind, möchten wir Ihnen im Folgenden in übersichtlicher Form erläutern.VW-Manager Peter Hartz (61), der die gleichnamige Kommission zur Arbeitsmarktreform leitet, hat ein ehrgeiziges Ziel: Bis 2005 soll sich die Zahl der Arbeitslosen um 2 Millionen reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen unter anderem die Zumutbarkeitsregelungen für Jobangebote verschärft werden. Die eigentlichen Neuerungen im Zusammenhang mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit sind in den sogenannten Hartz-Gesetzen formuliert.Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz III genannt, sieht das Inkrafttreten von diversen Gesetzesänderungen zu fünf verschiedenen Zeitpunkten vor und tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft. Zu den wesentlichen Neuerungen dieses Gesetzes gehören zum Beispiel:Arbeitslosenhilfe wird nur noch bis zum 31.Dezember 2004 gewährt. Zum 1. Januar 2005 wird der Leistungsbezug auf die Arbeitslosenhilfe II umgestellt. Ab Oktober diesen Jahres werden zu diesem Zweck die notwendigen Daten bei potentiellen Arbeitslosengeld II-Empfängern erhoben. Die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung für Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) entfällt. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen. Außerdem wird die Dauer dieser Maßnahmen auf zwei Jahre begrenzt (für über 55jährige maximal drei Jahre). Selbst für kurzfristige Beschäftigungen auf dem Arbeitsmarkt können Teilnehmer solcher Maßnahmen abberufen werden. Das Überbrückungsgeld für Existenzgründungen wird zu einer Pflichtleistung.Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten und beinhaltet Fragen zur Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II. Änderungen, die im Zuge des Hartz-IV-Gesetzes in Kraft treten, sind:Die Arbeitslosenhilfe wird abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Das Arbeitslosengeld II berechnet sich nach dem Bedarf der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft, wie das in ähnlicher Form bei der Sozialhilfe der Fall ist. Die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten wird verschärft — worunter eine ganze Bandbreite von Änderungen gegenüber dem bislang bestehenden Gesetzentwurf fällt. Zum Beispiel gilt zukünftig jeder als erwerbsfähig, der nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein. Familien mit Kindern oder Alleinerziehende müssen eine Tätigkeit annehmen, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist. Eine Arbeit ist auch dann zumutbar, wenn mindestens das maßgebliche tarifliche Arbeitsentgelt oder mangels einer tariflichen Regelung das ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die Kriterien für Eigenbemühungen des Arbeitslosen werden ebenfalls schärfer gefasst. Sogar einem Arbeitssuchenden — also jemand, der bis zum feststehenden Beginn der Arbeitslosigkeit noch erwerbstätig ist — können Sperrzeiten bei Arbeitsvereitelung verhängt werden. Außerdem entfällt der aus der Nebeneinkommensregelung bisherige relative Freibetrag von 20 % des Arbeitslosengeldes vollkommen und wird einheitlich auf 165 Euro festgesetzt.Damit nicht genug, sind weitere Änderungen zum 1. Februar 2006 geplant, wie beispielsweise die maximale Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld auf 12 Monate zu reduzieren, bei über 55jährigen auf 18 Monate. Wehr- und Zivildienst wird zwar weiterhin versicherungspflichtig sein, begründen aus sich heraus aber keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.Dieses Thema möchten wir mit Informationen rund ums Arbeitslosengeld abrunden. Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten Sie folgende Punkte beachten:Melden Sie sich rechtzeitig arbeitslos. Sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen aus welchen Gründen auch immer eine Kündigung ins Haus steht, suchen Sie persönlich das Arbeitsamt auf. Wird dem Arbeitsamt bekannt, dass Sie sich zu spät arbeitslos melden, kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Um in den "Genuss" von Arbeitslosengeld zu kommen, müssen Sie allerdings nicht nur arbeitslos gemeldet sondern zudem noch die Anwartschaftszeit erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate oder 360 Tage versicherungspflichtig erwerbstätig waren. Wehr- und Zivildienstleistenden müssen mindestens, Saisonarbeiter insgesamt 180 Tage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (beachten Sie aber die Änderungen ab 2006!). Ihre Anspruchsdauer ist abhängig davon, wie lange Sie in den vergangenen sieben Jahre bei der Bundesanstalt für Arbeit versicherungspflichtig waren. Sie müssen mindestens 12 Monate oder 360 Tage erwerbstätig gewesen sein, um mindestens 6 Monate oder 180 Tage Arbeitslosengeld zu erhalten. Je nach Alter und Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung erhöht sich der Anspruch für unter 45jährige auf maximal 12 Monate/360 Tage, für über 47jährige auf maximal 22 Monate/660 Tage bis hin zu 32 Monaten/960 Tagen für die über 57jährigen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, von der Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder und der zu berücksichtigen Lohnsteuerklasse. Der sogenannte Leistungssatz beträgt 67 % für den Fall, dass Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte/Lebenspartner, die ebenfalls unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein müssen, ein gemeinsames Kind haben. In allen anderen Fällen beträgt der Leistungssatz 60 %. Der monatliche Auszahlungsbetrag wird als wöchentliches Arbeitslosengeld errechnet, auf einen Kalendertag heruntergerechnet (1/7) und mit der Zahl der Kalendertage pro Monat malgenommen. Das bedeutet, dass Sie in Monaten mit 31 Tagen mehr Geld erhalten als in anderen Monaten.Marcus Schmitz