Fahren mit zu wenig AbstandDrei-Sekunden-Messung reicht für Strafe
Eine Drei-Sekunden-Messung reicht aus, um einen Autofahrer zu belangen, der den Sicherheitsabstand nicht einhält. Dabei ist es unerheblich, ob der Verstoß nur auf einer Strecke von weniger als 150 Metern gemessen wurde.