Abgerechnet wird zum Schluss

Vielen gefällt die Idee, für eine geringe monatliche Belastung einen Neuwagen zu bekommen. Doch es gibt einige Fallstricke beim Leasing zu beachten.

Es klingt so gut: Für wenige hundert Euro im Monat steht ein Neuwagen in Wunschfarbe und Wunschausstattung vor der Tür - Leasing macht es möglich. "Das dicke Ende kommt meistens zum Schluss", warnt Rechtsanwältin Yasmin Domé. Aus verschiedenen Klauseln im Leasingvertrag entstünden leicht vierstellige Zusatzkosten, und danach stehe man trotzdem ohne Auto da: "Viele Unternehmen bieten ja nicht mal die Möglichkeit, den Wagen am Ende zu kaufen."

Während Besitzer eines Pkw oft genau die unterschiedlichen Versicherungen vergleichen, ist diese in der Regel im Leasingvertrag enthalten. Doch das kann teuer werden, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Ihr Tipp: "Wenn bestimmte Klauseln nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen, sollte man Leasing- und Versicherungsvertrag trennen."

Die meisten Probleme aber treten im Zusammenhang mit dem Wert des Autos bei Vertragsende auf, sagt Rechtsanwältin Domé. Das spielt unabhängig von der Vertragsart fast immer eine Rolle.

Beim Kilometerleasing darf der Kunde über die Laufzeit die Kilometer verfahren, die im Vertrag festgelegt sind. Zusätzliche Kilometer müssen extra bezahlt werden. Beim Restwertleasing verkauft die Leasingbank das Auto nach Vertragsende zu einem bestimmten Restwert, meist an Dritte, manchmal aber auch an den bisherigen Kunden. Erzielt die Bank dabei nicht den gewünschten Preis, muss in manchen Verträgen der bisherige Nutzer des Wagens die Differenz bezahlen.

Vor solchen Verträgen warnen Experten, weil der Marktwert von Faktoren abhängt, die der Kunde nicht beeinflussen kann. "Als die Abwrackprämie kam, waren neue Autos auf einmal attraktiver als drei Jahre alte Leasing-Rückläufer", erinnert Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Manchmal beeinflusse auch ein Überangebot den Preis, ergänzt Domé. "Will ich kaufen oder nicht - diese Option bei Vertragsende sollte man sich offenhalten", rät sie.

Doch auch wenn der Restwert vertraglich festgelegt ist, wird das Auto vor der Übergabe von einem Gutachter taxiert. "Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob ein Kratzer im Lack oder ein Fleck auf dem Sitz eine übliche Gebrauchsspur ist", erläutert Janeczek. Ist es eine übliche Abnutzungserscheinung, muss das Leasingunternehmen damit leben. Ist es ein Zeichen "übermäßigen Gebrauchs", muss der Kunde die Wertminderung ausgleichen, so Anwalt Janeczek.

Im letzten Fall versuche der Gutachter häufig, die Kosten für die komplette Reparatur auf den Leasingnehmer abzuwälzen. "Zulässig ist aber nur die Wertminderung", so Janeczek. Außerdem dürfe bei dieser Wertminderung keine Umsatzsteuer berechnet werden, was ebenfalls gerne versucht werde. Anwältin Domé rät, sich schon bei Abschluss des Vertrags zusichern zu lassen, dass man bei der Wahl des Sachverständigen mitreden kann oder ein Vetorecht hat. "Wenn man jemanden kennt, kann man diese Person in den Vertrag aufnehmen lassen." Wer keinen Experten kennt, könne sich bei einem Verkehrsanwalt informieren.

Hatte das Auto während der Leasingzeit einen Unfall, kann der Leasinggeber auch bei sach- und fachgerechter Reparatur am Ende des Vertrags eine Wertminderung geltend machen, sagt Janeczek. Dagegen kann man sich zusätzlich versichern, bei einigen Unternehmen sei eine solche Versicherung auch Bestandteil des Vertrags.

Böse Überraschungen kann es auch geben, wenn der Wagen mehr gefahren wurde als festgelegt. Das Auto nicht mehr zu bewegen, wenn sich der Zähler der vereinbarten Kilometermarke nähert, sei sicherlich eine überzogene Reaktion, meint Janeczek. "Wenn ich aber am Wochenende längere Fahrten plane, sollte ich mich bei Vermietern informieren - da gibt es durchaus Angebote, wo ich für 100 Euro am Wochenende durch ganz Deutschland düsen kann."

Viele Kunden unterschätzen nach der Erfahrung Janeczeks die Auswirkungen eines Unfalls. "Wenn ich mit einem Auto im Wert von 30 000 Euro nach zwölf Wochen einen Totalschaden habe, bekomme ich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt", erläutert er. "Wenn ich zu diesem Zeitpunkt aber erst 1000 Euro angezahlt habe, will die Bank Geld für die Differenz." Für solche Fälle gibt es eine Gap-Versicherung, die die Lücke (englisch für "gap") ausgleicht. Die kostet laut Janeczek oft nicht mehr als einen einstelligen Eurobetrag im Monat.

Wer alle Fallstricke beim Leasing kennt, sieht die günstigen Monatsraten möglicherweise in einem neuen Licht. Yasmin Domé rät Privatpersonen, die nicht als Selbstständige arbeiten, deshalb oft von einem Leasingvertrag ab. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, solle lieber vom Leasing anderer profitieren und sich einen drei Jahre alten Rückläufer kaufen.

(RP)
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