Abschlepper können Auto einbehalten

Wer falsch parkt, findet sein Fahrzeug schnell auf dem Abschlepper wieder. Doch wenn man dann zurückkommt und sein Auto aufgeladen auf dem Lkw sieht, muss der Abschlepper ihn doch noch abladen, oder? "Nein, muss er nicht", sagt Verkehrsrechtsexperte Frank Häcker.

"Der Unternehmer hat in dem Fall ein Pfandrecht." Das heißt: Können die Abschleppkosten nicht vor Ort beglichen werden, darf der Fahrer den Wagen auf seinen Hof mitnehmen. Wer kein Bargeld dabei hat, kann sich eventuell vom Abschleppfahrer mitnehmen lassen und auf dessen Betriebsgelände mit Karte zahlen.

(tmn)
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