Alkohol und Masken am Steuer sind tabu

Autofahrer sollten an Karneval einiges beachten.

Zu Karneval verkleiden sich viele Feiernde und besuchen feucht-fröhliche Partys. Für Autofahrer kann beides zu Problemen führen - was sollten sie besonders beachten?

"Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und Fahrer unter 21 gilt die Null-Promille-Grenze", erklärt der Rechtsanwalt Jens Dötsch. Bei einem Verstoß drohen nicht nur ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. "In der Regel folgt auch noch die Forderung, ein Verkehrsseminar zu besuchen."

Bereits bei Werten ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wird von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Allerdings gilt das nur, wenn der betroffene Fahrer durch unsichere Fahrweise und Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien aufgefallen ist. "Oder durch einen Unfall, der auf der Alkoholisierung beruht", sagt Dötsch. Das sei bereits eine Straftat, die für Ersttäter in der Regel eine Geldstrafe bedeutet. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, aber auch der Verlust des Führerscheins sind generell möglich.

Ab 0,5 Promille oder mehr werden mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. "Jetzt allerdings reicht allein der Promillewert aus. Auffälligkeiten müssen nicht dazukommen", sagt Dötsch. Wer wiederholt mit 0,5 Promille und mehr auffällt, muss bis zu 1500 Euro zahlen und mit bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.

Masken und Kostüme sind hinter dem Steuer zwar nicht grundsätzlich verboten. Sie dürfen aber Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht stören. Manche Gerichte sind der Auffassung, dass dies sonst ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist, und es droht ein Bußgeld bis zu 25 Euro. "Sie werden auch dann zum Problem, wenn beispielsweise aufgrund der Maske oder der Kostümierung ein Unfall passiert", sagt Dötsch.

(tmn)
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