GerichtsurteilAutoverkäufer dürfen Unfälle nicht verschweigen
Wer ein Auto verkauft, muss über Unfälle am Wagen informieren. Das gilt auch bei kleineren Blechschäden, die der Verkäufer für unerheblich hält. Andernfalls handelt er nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) arglistig.