Urteil zu Dashcams Auto-Videokamera verstößt gegen Datenschutzgesetz

Ansbach · Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Unter bestimmten Bedingungen sind sogenannte Dashcams tatsächlich unzulässig.

Urteil zu Dashcams: Auto-Videokamera verstößt gegen Datenschutzgesetz
Foto: dpa, sja

Das entschied das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach am Dienstag.

So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen.

Der Kammervorsitzende machte deutlich: "Grundsätzlich sind die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls", betonte der Richter.

Die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigten Kameras sollen vor allem dazu dienen, sich etwa bei Unfällen gegen andere Verkehrsteilnehmer abzusichern. Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrer aus Mittelfranken gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Einschätzung der Behörde wird von nahezu allen deutschen Datenschutzbehörden geteilt.

(dpa)
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