Tipps & Infos Was ist eigentlich Leasing?

Wer ein Auto least, zahlt lediglich dessen Nutzung. Klingt günstig. Aber wo ist der Haken? Damit Sie wirklich profitieren, machen wir Sie fit in Sachen Leasing.

Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick
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Leasingvertrag - Ihre Rechte bei Vertragsschluss und Kündigung im Überblick

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Foto: Shutterstock.com/Manfred Steinbach

Wer ein Neufahrzeug nicht bar bezahlen oder über einen Kredit finanzieren möchte, hat die Möglichkeit, das Auto zu leasen. Beim Leasing gehen Sie einen Vertrag ein, der mit komplizierten Klauseln bestückt ist. Sie müssen hier auf viele Punkte achten, damit Sie nicht in eine Kostenfalle tappen.

Viele Selbstständige beziehungsweise Freiberufler nutzen den wohl größten Vorteil des Leasings: die Leasingraten steuerlich absetzen zu können. Zwar können auch Privatpersonen Fahrzeuge leasen, der steuerliche Vorteil bleibt ihnen aber verwehrt.

Leasing – was ist das?

Vereinfacht gesagt bedeutet Leasing (aus dem Englischen für "Vermietung"), dass Sie als Leasingnehmer mit dem Leasinggeber über die Nutzung eines Fahrzeugs einen Vertrag über einen bestimmten Zeitraum abschließen. Sie dürfen das Auto während der Vertragslaufzeit nutzen, sind aber nicht der Eigentümer - oder werden es wie bei der Finanzierung. An den Leasinggeber müssen Sie eine monatliche Rate inklusive Zinsen und Gebühren zahlen. Als Nutzer des Autos sind Sie außerdem dazu verpflichtet, dieses zu warten, zu pflegen und gegebenenfalls zu reparieren.

Sie können sowohl ein neues Fahrzeug, als auch ein gebrauchtes Auto leasen. Jedoch birgt das Leasen eines Gebrauchtwagens verstärkt die Gefahr, dass viele Reparaturen anfallen, die Sie als Leasingnehmer bezahlen müssen.

Welche Formen von Leasing gibt es?

Zu den Standardformen des Fahrzeugleasings gehört vor allem der Kilometervertrag beziehungsweise das Kilometer-Leasing. Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit zahlen Sie eine monatliche Rate, wodurch Sie das Recht erwerben, das Auto im Rahmen einer im Vorhinein festgelegten Kilometerleistung zu nutzen.

Üblich ist eine Vertragslaufzeit zwischen zwei und vier Jahren. Für jeden Mehrkilometer, den Sie fahren, müssen Sie bei Vertrags-Ende bezahlen. Fahren Sie weniger Kilometer, bekommen Sie sie vom Leasinggeber erstattet. Bestimmt werden die Preise für Mehr- und Minderkilometer von der Leasingfirma, wobei der Preis für die Minderkilometer in der Regel unter dem Preis der Mehrkilometer liegt.

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Sie mit der Leasingfirma besprechen, was mit dem Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit passieren soll. Wenn Sie das Fahrzeug anschließend kaufen möchten, sollte diese Kaufoption vertraglich festgehalten werden. Möglich ist auch ein Anschlussleasing oder die Rückgabe des Fahrzeuges.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs müssen Sie eventuell entstandene Schäden ersetzen, wobei dies nicht für Gebrauchs- oder Verschleißspuren gilt. Den sogenannten Minderwert ermittelt ein Sachverständiger, der hierfür ein Rückgabeprotokoll anfertigt. Prüfen Sie das Protokoll und ziehen Sie wenn nötig, einen eigenen Sachverständigen hinzu, um Streitigkeiten vor Gericht zu verhindern.

Restwert-Leasing – Leasing mit Risiko?

Zu Beginn wird beim Restwert-Leasing bestimmt, wie viel das Auto bei Ablauf des Vertrages noch wert ist. Die Differenz zwischen dem Restwert und dem Fahrzeugpreis bildet die Berechnungsgrundlage für die monatliche Rate. Wichtig ist hier, dass für den Fahrzeugpreis der Händlereinkaufspreis genommen wird und nicht der Händlerverkaufspreis, denn dieser kann bis zu 15 Prozent über dem Händlereinkaufspreis liegen.

Tipp: Je höher der Restwert bestimmt wird, desto niedriger ist die monatlich zu zahlende Rate. Das klingt zwar attraktiv, jedoch setzen einige Leasingfirmen den Restwert bewusst sehr hoch an, um mit günstigen Leasingraten zu locken. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie die Differenz zwischen Restwert und tatsächlichem Fahrzeugwert zahlen.

Häufig wird auch ein sogenanntes Andienungsrecht vertraglich vereinbart. Dabei verpflichtet sich der Leasingnehmer das Auto nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem vereinbarten Preis zu kaufen, wenn dies die Leasingfirma verlangt. Die Leasingfirma kann das Auto auch an einen Dritten verkaufen. Wird dabei nicht der festgelegte Restwert erzielt, müssen Sie die Differenz bezahlen.

Was muss beim Null-Leasing beachtet werden?

Null-Leasing-Verträge sind eine noch relativ junge Vertragsform des Leasinggeschäftes und werden auch nicht häufig angeboten. Der Listenpreis des Autos ist hier die Berechnungsgrundlage für die monatlich zu zahlende Rate. Jedoch liegt der Listenpreis häufig deutlich über dem Preis, der für eine Finanzierung oder einen Bargeldkauf angesetzt würde. Hier ist also eher Vorsicht geboten.

Wie wird das Kfz-Leasing berechnet?

Die Leasingrate setzt sich aus unterschiedlichen und für den Leasingnehmer häufig nicht komplett ersichtlichen Kostenfaktoren zusammen. Zunächst sind hier die Zinsen und Verwaltungskosten zu nennen. Zusätzlich werden häufig noch eine Gewinnmarge und eine Gebühr für das Ausfallrisiko, also die Gefahr dass der Leasingnehmer mit den Raten in Rückstand gerät, in die Leasingrate eingerechnet. Zudem beeinflussen die folgenden Faktoren die Höhe der Leasingrate:

  • Je höher der Fahrzeugpreis ist und je mehr Sonderausstattung Sie dazu bestellen, umso höher fällt die Leasingrate aus. Es liegt nahe, dass Sie beispielsweise für einen neuen Ford Focus ohne Sonderausstattung eine günstigere Rate bekommen, als wenn Sie sich einen Audi A8 mit allen Extras holen. Bedenken Sie auch, dass ein Neuwagen je nach Marke und Typ gerade im ersten Jahr einen hohen Wertverlust erleidet. Deshalb sind die monatlichen Raten bei einem wertstabilen Fahrzeug niedriger.
  • Eine lange Vertragslaufzeit kann zwar die Leasingrate günstiger machen, doch auch hier ist der Faktor Wertverlust zu beachten. Ein hoher Wertverlust führt zu einer hohen Leasingrate. Ist das Leasing nur für ein Jahr vereinbart, treibt der besonders hohe Wertverlust, den ein Auto im ersten Jahr hat, die Rate in die Höhe. Soll der Leasingvertrag sehr lange bestehen, verliert das Auto über diese Zeitspannt viel an Wert. Empfehlenswert sind Laufzeiten zwischen zwei und vier Jahren.
  • Wenn Sie sich für das Kilometer-Leasing entscheiden, hat auch die Fahrzeugnutzung einen Einfluss auf die Leasingrate. Vereinbaren Sie vertraglich beispielsweise eine jährliche Kilometerleistung von 15.000, ist die Rate niedriger, als wenn Sie im Jahr 25.000 Kilometer zurücklegen.
  • Sie können ein Fahrzeug ohne und mit Anzahlung, auch Sonderzahlung genannt, leasen. Ohne eine Anzahlung müssen Sie auch eine höhere Rate zahlen. Je mehr Sie anzahlen, desto weiter sinkt die Leasingrate.

Leasing – wo ist der Haken?

Je nach Leasingvertrag kann sich in so manchem Detail ein Haken verstecken. Insbesondere das Restwert- und Null-Leasing haben so Ihre Tücken, die zuvor bereits beschrieben wurden. Weiter geht es dann mit den Zusatzkosten, die häufig nicht mit einkalkuliert werden. Als Leasingnehmer müssen Sie dafür Sorge tragen, das Auto regelmäßig zur Inspektion zu bringen. Sie müssen das Auto pflegen, und wenn Reparaturen anfallen, müssen Sie die Kosten dafür tragen. Das kann kostenintensiv werden, weil Sie dafür eine Markenwerkstatt aufsuchen müssen. An eine freie Werkstatt, die meist günstiger ist, dürfen Sie sich vertragsgemäß nicht wenden.

Um diese Kosten zu decken, bieten einige Leasingfirmen das Full-Service-Leasing an. Das heißt, dass Ihre Leasingrate zwar teurer wird, die Kosten für Inspektionen aber bereits enthalten sind. Inwieweit Reparaturen ebenfalls mit von dieser Servicegebühr umfasst sind, muss individuell mit dem Leasinggeber geklärt werden.

Zusatzkosten können auch bei den Versicherungsbeiträgen anfallen. Leasinggeber schreiben eine Vollkaskoversicherung vor, die das Zahlen von wesentlich höheren Beiträgen verlangt als bei einer Teilkaskoversicherung. Wenn das Leasing-Unternehmen Ihnen ein Komplettpaket mit Versicherung anbietet, sollten Sie auf jeden Fall zuerst einen Versicherungsvergleich durchführen. In diesen Komplettpaketen kann nämlich ein Aufschlag enthalten sein.

Auch die sogenannte GAP-Versicherung, eine Leasingausfallversicherung, wird Ihnen vom Leasinggeber angeboten. Sollte es zu einem Totalschaden kommen, übernimmt diese Versicherung den Differenzbetrag zwischen der Summe, die Sie von Ihrer Vollkaskoversicherung bekommen und den noch offenen Raten beim Leasinggeber.

Welche Voraussetzungen hat Leasing?

Egal ob betrieblich oder privat, Sie müssen dem Leasing-Unternehmen beweisen, dass Sie in der Lage sind, für die Dauer des Leasingvertrages die monatlichen Leasingraten und die anfallenden Zusatzkosten tragen können. Deshalb wird der Leasinggeber zunächst eine Bonitätsprüfung durchführen und von Ihnen Einkommensnachweise verlangen. Stellen Sie sich als kreditwürdig und zahlungsfähig heraus, ist das Leasen des Autos kein Problem.

Schwierig wird es hingegen, wenn Sie nur teilweise oder gar nicht kreditwürdig sind. In der Regel wird Ihnen dann ein Leasingvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten, wenn Sie zum Beispiel eine Kaution von bis zu 30 Prozent des Fahrzeugpreises hinterlegen. Eine andere Alternative wäre eine dritte Person, die kreditwürdig ist, und für Sie bürgt.

Wie können Sie einen Leasingvertrag kündigen?

Wenn Sie Ihr Leasingfahrzeug nicht mehr wollen oder die monatlichen Leasingraten sowie die Zusatzkosten nicht mehr stemmen können, kommt das Kleingedruckte im Leasingvertrag zum Tragen, das gerne mal übersehen wird. Bedenken Sie, dass in dem Vertrag die Ansprüche des Leasing-Unternehmens abgesichert werden und eine Kündigung des Vertrages in der Regel unmöglich ist. In manchen Verträgen steht sogar, dass dieser auch dann nicht gekündigt werden kann, wenn der Leasingnehmer verstirbt, sodass die Erben die Raten weiter zahlen müssen.

Das Leasing ist ein sogenanntes Amortisationsgeschäft, von dem das Leasing-Unternehmen erst bei Ablauf des Vertrages profitiert. Wer das Fahrzeug einfach beim Leasinggeber abstellt, weil er es nicht mehr nutzt, oder mit seinen Raten in Verzug kommt, wird eine böse Überraschung erleben. Denn dann kann der Leasinggeber vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, was für Sie richtig teuer werden kann.

Eine Auflösung des Leasingvertrages ist zwar grundsätzlich möglich, wenn das Leasing-Unternehmen dem zustimmt. Aber auch dann wird der Anbieter seinen verlorenen gegangenen Gewinn verlangen, was für Sie bedeutet, dass Sie mehrere tausend Euro zahlen müssen.

Leasing-Ende: Was ist bei der Leasingrückgabe zu beachten?

Wenn Sie das Fahrzeug nach Vertragsablauf wieder zurückgeben, orientieren Sie sich am besten an den folgenden Tipps:

  • Überprüfen Sie das Inspektionsheft, ob alle Nachweise über die gemachten Inspektionen und Hauptuntersuchungen enthalten sind. Kopieren Sie das Inspektionsheft, den Fahrzeugschein sowie die TÜV-Plakette am Auto.
  • Der Leasinggeber muss normale Gebrauchsspuren am Fahrzeug akzeptieren. Hierzu gehören auch beispielsweise kleine Steinschläge. Alle anderen Schäden am Fahrzeug müssen Sie beheben. Zudem müssen Sie das Auto mit der Originalbereifung zurückgeben.
  • Entfernen Sie aus dem Auto jegliches Zubehör, wie zum Beispiel Handyhalterung oder Aufkleber.
  • Fotografieren Sie das Fahrzeug von allen Seiten unmittelbar vor der Übergabe. Machen Sie auch Fotos vom Innenraum und der Kilometerstandsanzeige. Finden Sie kritische Stellen am Auto, fotografieren Sie diese.
  • Nehmen Sie zur Übergabe eventuell einen Sachverständigen mit oder lassen Sie den Sachverständigen vorab den Zustand des Autos dokumentieren.
  • Sehen Sie sich das Rückgabeprotokoll genau an, bevor Sie es unterzeichnen. Lesen Sie sich vor allem das Kleindruckte durch. Finden Sie hier Unverständliches, bitten Sie den Leasinggeber um Bedenkzeit und sprechen Sie mit einem Sachverständigen oder Anwalt. Der Leasinggeber kann Sie nicht zwingen, das Protokoll an Ort und Stelle zu unterzeichnen.
(rpo)
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