Beifahrer mitschuldig bei Alkohol am Steuer

Alkoholisiert sollte man kein Auto fahren - das ist bekannt. Aber auch Mitfahrer, die wissen, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat, können bei einem Schaden eine Mitschuld von bis zu 25 Prozent bekommen, teilt der TÜV Süd mit.

Das gilt unabhängig davon, ob sie selbst alkoholisiert sind oder nicht. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gibt es ein generelles Alkoholverbot am Lenkrad - ansonsten gilt eine Grenze von 0,5 Promille.

(tmn)
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